Der KGZ sollte eigentlich automatisch gezahlt werden, sobald der Arbeitgeber die Höhe des Krankengeldes übermittelt bekommen hat. Nachhaken schadet aber nicht. Wenn man kein Altfall ist, kommt dabei aber nicht viel 'rum. Meistens reicht der KGZ nicht mal dafür, den ZV-Arbeitnehmeranteil zu decken.