Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Frage zu einem Höhergruppierungsantrag

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Igel1:
Kann ja nicht sein, das einfach keine gemacht wird und es somit nicht weitergeht.

SVAbackagain:
Über den Antrag hatte der Arbeitgeber nicht zu befinden, der Antrag zeitigte seine rückwirkende Rechtswirkung im Moment des fristgerechten Zugangs.

Igel1:
was sollte denn nun mein nächster Schritt sein? Sorry für die vielen Fragen..

Isie:
Kündige deinem Arbeitgeber eine Klage an und erhebe sie, wenn der Arbeitgeber nicht wie gewünscht reagiert.
Außerdem solltest du deinen Anspruch auf das Entgelt aus der EG ... schriftlich geltend machen. Entweder den Betrag beziffern oder den Anspruch genau bezeichnen.

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