Autor Thema: [BY]Arbeitszeiterfassung Urteil BAG- Lehrer?  (Read 1199 times)

SchrödingersKatze

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Liebes Forum,

Da immer wieder die Arbeitszeit der Lehrer thematisiert wird:

Weiß jemand, wie sich das Urteil des BAG grds auf die Zeiterfassung der Lehrer (Beamte/ im Angestelltenverhältnis) auswirkt?

Mit welcher Begründung wird die Arbeitszeit (in Bayern) nicht erfasst?
« Last Edit: 15.02.2023 03:58 von Admin2 »

Poincare

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Antw:Arbeitszeiterfassung Urteil BAG- Lehrer?
« Antwort #1 am: 13.02.2023 15:04 »
Ich meine es gilt zunächst grundsätzlich nicht für Beamte. Und ich meine auch, dass im Urteil keine zeitliche Konkretisierung gemacht wurde.

Also würde ich die Frage insgesamt aktuell mit "gar nicht" beantworten.
Die Begründung wird sein "wir arbeiten bereits daran".

SchrödingersKatze

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Antw:Arbeitszeiterfassung Urteil BAG- Lehrer?
« Antwort #2 am: 13.02.2023 15:10 »
Danke für die Antwort. Ein ni ht unerheblicher Teil der Lehrerschaft ist aber auch nicht verbeamtet, sondern lediglich im Angestelltenverhältnis tätig...

Poincare

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Antw:Arbeitszeiterfassung Urteil BAG- Lehrer?
« Antwort #3 am: 13.02.2023 15:25 »
Das ist wohl richtig, aber so lange man darf wird man ausgiebig "nach Lösungen suchen", die möglichst beide Gruppen betreffen. Ich sehe auch noch nicht, wie im besten Falle was Positives für die Lehrkräfte dabei herauskommen soll.

Es heißt immer, es darf nicht zur Leistungskontrolle verwendet werden, aber gleichzeitig auch, "die geforderten Tätigkeiten müssen klar definiert sein". Am Ende hat jede LK die Mehrarbeit, jede Tätigkeit haarklein in Excel eintragen zu dürfen, und zwar nicht dann, wann sie wirklich erbracht wird (nach 22 Uhr, am Sonntag), sondern zur einer zulässigen Zeit. Dann werden die geforderten Tätigkeiten klar definiert (z. B. 21,5 Minuten Vorbereitungszeit je Unterrichtsstunde).

Was bringt das denn im besten Falle? Idealerweise wird transparent, dass Lehrkräfte schon mit ihren Kernaufgaben zu viel abverlangt wird, und sie werden entlastet. Im mittleren Falle haben sie eine Mehrarbeit mit der Erfasserei und am Ende passiert gar nüscht, und im worst case mischt sich der Dienstherr noch in die Details ein, wenn jemand "zu lange" für die Orga des Elternsprechtages braucht oder gar die schönen, absolut notwendigen aber nicht im Bildungsplan enthaltenen Tätigkeiten wie Weihnachtsdeko oder Fastnetsvorbereitung einträgt.

SchrödingersKatze

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Antw:Arbeitszeiterfassung Urteil BAG- Lehrer?
« Antwort #4 am: 13.02.2023 16:49 »
Danke für die Antwort! Da habe ich wohl zu naiv gedacht...

flip

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Antw:Arbeitszeiterfassung Urteil BAG- Lehrer?
« Antwort #5 am: 13.02.2023 20:15 »
Danke für die Antwort! Da habe ich wohl zu naiv gedacht...
Eine Erfassung der Tätigkeit lässt sich aus dem BAG-Urteil nicht ableiten.