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Darf der Arbeitgeber mir eine andere Stelle zuweisen?

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CassyO:
Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt geben:

Ich arbeite seit fast 6 Jahren in einer Gemeindeverwaltung und aus familiären Gründen werden wir irgendwann dieses Jahr umziehen.

Da ich eigentlich ein gutes Verhältnis zu meinem direkten Vorgesetzten habe und in einer kleinen Ortschaft auch nichts groß "verheimlicht" werden kann, bin ich gleich offen damit umgegangen und habe den anstehenden Umzug im Sommer angekündigt. Ebenfalls erwähnt habe ich, dass der Zeitpunkt vom Hausverkauf abhängt und somit noch unklar ist.

Ziemlich zeitig wurde meine Stelle neu ausgeschrieben, damit sie, falls es bei mir schnell geht, nicht unbesetzt ist. Ich war an dem Prozess nicht beteiligt und habe hier auch gar keine Entscheidungungsbefugnis, dies obliegt meinen Vorgesetzten.

Nun ist ein halbes Jahr um, ich bin immernoch da, und meine Nachfolgerin soll im April anfangen. Es wurde bereits angedeutet, dass man schauen müsste "was mit mir passiert", wenn es noch länger dauert.

Gestern wurde nun vom Bürgermeister ein Termin für ein Personalgespräch festgelegt, was hier genau besprochen werden soll, wollte man mir vorab nicht mitteilen.

Fakt ist: Die Stelle wurde zu früh ausgeschrieben und nun entsteht Druck, da die Doppelbesetzung im Haushalt nicht eingeplant ist.
Aber zu meinen Lasten? Wie sieht es in meinem Lebenslauf aus, wenn ich eine andere Stelle besetzen muss? Das kann ich doch nicht vernünftig erklären. Zumal ich das wirklich nicht will.

Ich soll die neue Mitarbeiterin einarbeiten und dann aufs "Abstellgleis"? Ich bin wirklich schockiert über so eine kühle Art, damit hätte ich nicht gerechnet.

Zudem hoffe ich natürlich, dass es in Sachen Umzug bald voran geht, aber was wenn es noch dauert?

brian:
Der Arbeitgeber hat doch ein Direktionsrecht und kann Dich da einsetzen wo er es für richtig hält, solange Deine Eingruppierung nicht tangiert wird (dann geht es nur mit Deinem Einverständnis).

Im übrigen klingt die Story für mich unglaublich. Wo werden Arbeitsstellen nachbesetzt, so daß der Vorgänger den Nachfolger noch einarbeiten kann und das vor Kündigung?

Schmitti:

--- Zitat von: CassyO am 26.01.2023 14:08 ---Ich arbeite seit fast 6 Jahren in einer Gemeindeverwaltung
...
Ziemlich zeitig wurde meine Stelle neu ausgeschrieben, damit sie, falls es bei mir schnell geht, nicht unbesetzt ist.
--- End quote ---
Die Sachverhaltsschilderung sieht an dem Punkt so aus, dass dir arbeitgeberseitig keine Steine in den Weg gelegt werden sollen, und du womöglich weitaus kurzfristiger gehen darfst als es dir die eigentliche Kündigungsfrist ermöglichen würde. Wo ist also jetzt das Problem? Soll der AG brav abwarten, bis du irgendwann sagst "Schreib mal bitte das Datum von übermorgen in den Auflösungsvertrag. Danke." Und das über Monate, wo du als Fragezeichen in der Personalplanung schwebst?

Ich sehe hier schon viel Entgegenkommen des Arbeitgebers, und deine Sorgen dagegen kann ich nicht nachvollziehen. Wenn dir dann zum Ende mal für 1-2 Monate irgendeine andere Stelle gegeben wird, warum soll das ein "Abstellgleis" sein, und woraus ergibt sich eine Notwendigkeit, solche Zeiträume derart detailiert in einen Lebenslauf zu schreiben?

FearOfTheDuck:
Ich finde auch, dass der AG hier eher problemorientiert und zu deinen Gunsten an die Sache rangeht. Von April bis Sommer ist doch ein überschaubarer Zeitraum und wieso sollte ein späterer Zeitraum zu seinen Lasten gehen, weil du dein Haus noch nicht verkauft hast? Im Gegenteil, er bietet dir wohl an, dass du zu deinem Wunschtermin gehen kannst, da kann er auch (nicht nur rechtlich) verlangen dürfen, dass du eine andere Aufgabe übernimmst. 

Organisator:

--- Zitat von: CassyO am 26.01.2023 14:08 ---Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt geben:

Ich arbeite seit fast 6 Jahren in einer Gemeindeverwaltung und aus familiären Gründen werden wir irgendwann dieses Jahr umziehen.

Da ich eigentlich ein gutes Verhältnis zu meinem direkten Vorgesetzten habe und in einer kleinen Ortschaft auch nichts groß "verheimlicht" werden kann, bin ich gleich offen damit umgegangen und habe den anstehenden Umzug im Sommer angekündigt. Ebenfalls erwähnt habe ich, dass der Zeitpunkt vom Hausverkauf abhängt und somit noch unklar ist.

Ziemlich zeitig wurde meine Stelle neu ausgeschrieben, damit sie, falls es bei mir schnell geht, nicht unbesetzt ist. Ich war an dem Prozess nicht beteiligt und habe hier auch gar keine Entscheidungungsbefugnis, dies obliegt meinen Vorgesetzten.

Nun ist ein halbes Jahr um, ich bin immernoch da, und meine Nachfolgerin soll im April anfangen. Es wurde bereits angedeutet, dass man schauen müsste "was mit mir passiert", wenn es noch länger dauert.

Gestern wurde nun vom Bürgermeister ein Termin für ein Personalgespräch festgelegt, was hier genau besprochen werden soll, wollte man mir vorab nicht mitteilen.

Fakt ist: Die Stelle wurde zu früh ausgeschrieben und nun entsteht Druck, da die Doppelbesetzung im Haushalt nicht eingeplant ist.
Aber zu meinen Lasten? Wie sieht es in meinem Lebenslauf aus, wenn ich eine andere Stelle besetzen muss? Das kann ich doch nicht vernünftig erklären. Zumal ich das wirklich nicht will.

Ich soll die neue Mitarbeiterin einarbeiten und dann aufs "Abstellgleis"? Ich bin wirklich schockiert über so eine kühle Art, damit hätte ich nicht gerechnet.

Zudem hoffe ich natürlich, dass es in Sachen Umzug bald voran geht, aber was wenn es noch dauert?

--- End quote ---

Was hat der Umzug mit der Stellenausschreibung und -neubesetzung zu tun?

Ansonsten kann der AG im Rahmen seines Direktionsrecht nicht eingruppierungsrelevante Aufgabenänderungen vornehmen. Also einen anderen Job der selben Entgeltgruppe zuweisen.

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