Guten Tag zusammen,
Ich bin tarifbeschäftigt und nach zwei Monaten von Bundesbehörde A zu Bundesbehörde B gewechselt.
Auf meiner Lohnabrechnung steht als Eintrittsdatum weiterhin der Beginn bei Bundesbehörde A (01.09.22).
In meinem (neuem) Arbeitsvertrag steht das Eintrittsdatum der Bundesbehörde B (01.11.22). Welches Datum ist relevant für die Berechnung der Wartezeit des KSchG?
Danke vorab!