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Wechsel innerhalb Bundesbehörde- Berechnung der Wartezeit (KSchG)

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MiauMiau:
Guten Tag zusammen,

Ich bin tarifbeschäftigt und nach zwei Monaten von Bundesbehörde A zu Bundesbehörde B gewechselt.

Auf meiner Lohnabrechnung steht als Eintrittsdatum weiterhin der Beginn bei Bundesbehörde A (01.09.22).

In meinem (neuem) Arbeitsvertrag steht das Eintrittsdatum der Bundesbehörde B (01.11.22). Welches Datum ist relevant für die Berechnung der Wartezeit des KSchG?

Danke vorab!

SVAbackagain:
Das des Beginns des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber.

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