Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Wechsel innerhalb Bundesbehörde- Berechnung der Wartezeit (KSchG)
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MiauMiau:
Guten Tag zusammen,
Ich bin tarifbeschäftigt und nach zwei Monaten von Bundesbehörde A zu Bundesbehörde B gewechselt.
Auf meiner Lohnabrechnung steht als Eintrittsdatum weiterhin der Beginn bei Bundesbehörde A (01.09.22).
In meinem (neuem) Arbeitsvertrag steht das Eintrittsdatum der Bundesbehörde B (01.11.22). Welches Datum ist relevant für die Berechnung der Wartezeit des KSchG?
Danke vorab!
SVAbackagain:
Das des Beginns des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitgeber.
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