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Aufgaben-Konzentration auf eine Person

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ColeTrickle:
Hallo zusammen,

in unserem kleinen Eigenbetrieb des Landkreises hat es sich über die Jahre nach und nach so ergeben, dass sehr viele "sensible" Bereich auf einer Person konzentriert sind  :)

So ist diese Person neben der eigentlichen Aufgabe (Leitung Buchhaltung) damit beauftragt die Lohnabrechungen zu verwalten (Einblick in die Entgeltgruppen usw.), mittlerweile auch Stellvertretung unseres Administrators (gleicher Zugang wie Admin) und hat zu alledem noch den Vorsitz über den Personalrat inne.

Da der zwischenmenschliche Umgang mit dieser Person kein einfacher ist, kommt es im Eigenbetrieb quasi täglich zu Spannungen.

Die Frage ist, ob eine Person die Aufgaben in all diesen Bereichen zeitgleich ausführen darf? So weit ist das weiß, gibt es lediglich für den Personalrat hier Vorgaben, wann jemand nicht Mitglied desgleichen sein darf. Diese sind aber vermutlich ja hier nicht gegeben, da die Person ja keine Personalentscheidungen trifft. 

Der Betriebsleitung sind die Spannungen umfassend bekannt, es wird allerdings über alles hinweg gesehen.
   

WasDennNun:

--- Zitat von: ColeTrickle am 26.01.2023 14:47 ---So weit ist das weiß, gibt es lediglich für den Personalrat hier Vorgaben, wann jemand nicht Mitglied desgleichen sein darf. Diese sind aber vermutlich ja hier nicht gegeben, da die Person ja keine Personalentscheidungen trifft. 

--- End quote ---
Wieso dürften diese Personen denn nicht in den Personalrat gewählt werden, wo steht das?

Zu deiner Frage: Natürlich gibt es Bereiche, da wird ein 4 Augen Prinzip zwecks Kontrolle gewünscht (verlangt), ob das hier der Fall ist, kann ich so nicht erkennen, sehe aber durchaus eine Gefahr darin, wenn jemand Operative Dinge wie Abrechnungen macht und gleichzeitig als Admin die Möglichkeit hat Dinge im System zu vertuschen.

SVAbackagain:

--- Zitat von: ColeTrickle am 26.01.2023 14:47 ---Hallo zusammen,

in unserem kleinen Eigenbetrieb des Landkreises hat es sich über die Jahre nach und nach so ergeben, dass sehr viele "sensible" Bereich auf einer Person konzentriert sind  :)

So ist diese Person neben der eigentlichen Aufgabe (Leitung Buchhaltung) damit beauftragt die Lohnabrechungen zu verwalten (Einblick in die Entgeltgruppen usw.), mittlerweile auch Stellvertretung unseres Administrators (gleicher Zugang wie Admin) und hat zu alledem noch den Vorsitz über den Personalrat inne.

Da der zwischenmenschliche Umgang mit dieser Person kein einfacher ist, kommt es im Eigenbetrieb quasi täglich zu Spannungen.

Die Frage ist, ob eine Person die Aufgaben in all diesen Bereichen zeitgleich ausführen darf? So weit ist das weiß, gibt es lediglich für den Personalrat hier Vorgaben, wann jemand nicht Mitglied desgleichen sein darf. Diese sind aber vermutlich ja hier nicht gegeben, da die Person ja keine Personalentscheidungen trifft. 

Der Betriebsleitung sind die Spannungen umfassend bekannt, es wird allerdings über alles hinweg gesehen.
   

--- End quote ---

Ja.

Kaiser80:

--- Zitat von: WasDennNun am 26.01.2023 15:21 ---
--- Zitat von: ColeTrickle am 26.01.2023 14:47 ---So weit ist das weiß, gibt es lediglich für den Personalrat hier Vorgaben, wann jemand nicht Mitglied desgleichen sein darf. Diese sind aber vermutlich ja hier nicht gegeben, da die Person ja keine Personalentscheidungen trifft. 

--- End quote ---
Wieso dürften diese Personen denn nicht in den Personalrat gewählt werden, wo steht das?

--- End quote ---
Nach LPVG NRW bspw. sind u.a. Beschäftigte nicht wählbar, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind, sofern diese nach einer Wahl die mit der Beauftragung eingeräumten Befugnisse weiter ausüben.
Das ist im SV nicht gegeben, aber es ist durchaus möglich

SVAbackagain:
Es ist im Sachverhalt sogar ausdrücklich verneint.

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