Autor Thema: Höhergruppierung: E10/2 nach E13/? TV-L  (Read 2244 times)

AnInf

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Antw:Höhergruppierung: E10/2 nach E13/? TV-L
« Antwort #15 am: 27.01.2023 10:18 »
Du hast einen Dissens mit Deinem Arbeitgeber über die Dir zustehende Vergütung. Einen solchen Dissens löst ein ArbG. Alles andere ist fruchtloser Schriftverkehr mit anderen Arbeitnehmern Deines Arbeitgebers.
Das ist ein guter Punkt. Ich werde die Personalabteilung trotzdem nochmal zur Prüfung auffordern. Das Problem sollte sich schließlich innerhalb der Behörde regeln lassen. Sollten wir zu keiner Einigung kommen, kann ich dann immer noch den Weg über das Arbeitsgericht gehen.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung: E10/2 nach E13/? TV-L
« Antwort #16 am: 27.01.2023 10:42 »
Wurden alle Ansprüche aus dem altem Vertrag abgegolten (also Urlaubstage, Zeitguthaben etc.?) oder wurde diese in den neuen übernommen?
Die Urlaubstage wurden aus dem neuen Vertrag übernommen. Das Zeitguthaben hatte einen Saldo von null, wenn ich mich recht erinnere und in der neuen Stelle gibt es Vertrauensabreitszeit.

Normal läuft es so ab, dass dir die neuen auszuübenden Tätigkeiten übertragen werden und du dann diese ausübst und damit ist die Vertragsänderung beschlossen.

Im Kern braucht es dazu kein neuen Vertrag. Ein Änderungsvertrag kann man machen. Man kann aber einfach einen Wisch der Akte beilegen in dem die neuen übertragenden Tätigkeiten drin stehen (da daraus sich ja automatisch die EG ergibt) oder drin steht, dass dir Tätigkeiten der EG13 übertragen wurden.
Danke. Das ist interessant. Dann stellt sich die berechtigte Frage, warum man diesen weg geht, wenn das für den Arbeitnehmer nachteilig ist.

Also wurde kein neues Arbeitsverhältnis abgeschlossen, sondern das alte fortgeführt.
Die mache so, entweder weil sie dirch betrügen wollten
oder zu dumm sind zu wissen, dass sie dich damit betrügen und zu dumm sind das Tarifrecht korrekt anzuwenden.

Der erste Schritt wäre, das dir zustehende Entgelt einfordern.
Der zweite Schritt kann sein, denen den Irrtum erklären und sofern sie nicht sofort ihren Fehler begreifen (Fortführung des alten Arbeitsverhältnisses, da Urlaub übernommen etc. und somit eine HG und nicht Neueinstellung) einlenken, einfach den Rest vom ArbG erledigen lassen.

AnInf

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Antw:Höhergruppierung: E10/2 nach E13/? TV-L
« Antwort #17 am: 27.01.2023 11:35 »
Also wurde kein neues Arbeitsverhältnis abgeschlossen, sondern das alte fortgeführt.
Die mache so, entweder weil sie dirch betrügen wollten
oder zu dumm sind zu wissen, dass sie dich damit betrügen und zu dumm sind das Tarifrecht korrekt anzuwenden.

Der erste Schritt wäre, das dir zustehende Entgelt einfordern.
Der zweite Schritt kann sein, denen den Irrtum erklären und sofern sie nicht sofort ihren Fehler begreifen (Fortführung des alten Arbeitsverhältnisses, da Urlaub übernommen etc. und somit eine HG und nicht Neueinstellung) einlenken, einfach den Rest vom ArbG erledigen lassen.
Danke für deine Einschätzung. Ich denke es ist eher Unbedarftheit als Absicht. Sollte mir die höhere Einstufung jedoch zustehen, wonach es derzeit aussieht, werde ich mir das nicht gefallen lassen.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung: E10/2 nach E13/? TV-L
« Antwort #18 am: 27.01.2023 12:10 »
Also wurde kein neues Arbeitsverhältnis abgeschlossen, sondern das alte fortgeführt.
Die mache so, entweder weil sie dirch betrügen wollten
oder zu dumm sind zu wissen, dass sie dich damit betrügen und zu dumm sind das Tarifrecht korrekt anzuwenden.

Der erste Schritt wäre, das dir zustehende Entgelt einfordern.
Der zweite Schritt kann sein, denen den Irrtum erklären und sofern sie nicht sofort ihren Fehler begreifen (Fortführung des alten Arbeitsverhältnisses, da Urlaub übernommen etc. und somit eine HG und nicht Neueinstellung) einlenken, einfach den Rest vom ArbG erledigen lassen.
Danke für deine Einschätzung. Ich denke es ist eher Unbedarftheit als Absicht. Sollte mir die höhere Einstufung jedoch zustehen, wonach es derzeit aussieht, werde ich mir das nicht gefallen lassen.
Hast denen dann schon genügend Geld geschenkt.