Hallo Leute,
ich hätte gerne eure Einschätzung zu folgendem Sachverhalt:
Im August 2016 habe ich eine Stelle als technischer Mitarbeiter an einer Hochschule in Bayern angetreten, die mit E10 eingruppiert ist. Im August 2017 ist der Aufstieg in E10 Stufe 2 erfolgt.
Zum November 2017 habe ich eine neue Stelle beim gleichen Arbeitgeber als wissenschaftlicher Mitarbeiter angetreten, wobei ich in E13 Stufe 1 eingruppiert wurde. Zu Beginn der neuen Stelle wurde ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen und der bestehende Arbeitsvertrag aufgehoben.
Meine Fragen:
1. Handelt es sich bei dem oben beschriebenen Vorgang um eine Höhergruppierung gem. §17 Absatz 4 TV-L?
2. Hätte ich in diesem Fall nicht in E13 Stufe 2 eingruppiert werden müssen? Siehe Alternative 2
3. Wie kann ich die Eingruppierung ggf. überprüfen und korrigieren lassen?
4. Hat der neue Arbeitsvertrag eine Relevanz für die Einschätzung, ob es sich um eine Höhergruppierung handelt oder nicht?
Aus §17 Absatz 4 TV-L?:
"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte."
Dem Absatz entnehme ich, dass die Eingruppierung fiktiv nacheinander für jede einzelne Entgeltgruppe von E10 bis E13 vorgenommen wird. Mit jeder fiktiven Höhergruppierung müssen zwei Bedingungen erfüllt werden:
Bedingung 1. Die Stufe der neuen Entgeltgruppe muss mindestens zum gleichen Tabellenentgelt führen
Bedingung 2. Es wird mindestens in Stufe 2 eingruppiert
Bei der folgenden Alternative 1, ist die Bedingung 1 erfüllt, nachdem das Tabellenentgelt von E13/1 höher ist, als das Tabellenentgelt von E12/2 (Tabelle 2017). Die Bedingung 2 jedoch nicht. Gilt die Bedingung 2 in diesem Fall für jeden der fiktiven Stufenaufstiege oder nur für den ersten?
Die Alternative 2 würde beide Bedingungen erfüllen.
Alternative 1: E10/2 --> E11/2 --> E12/2 --> E13/1
Alternative 2: E10/2 --> E11/2 --> E12/2 --> E13/2
Die folgende Seite hat mich dazu leider nicht weitergebracht:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.htmlIch hoffe mein Anliegen halbwegs verständlich formuliert zu haben und Bedanke mich für Anregungen und Hinweise.
Viele Grüße
AnInf