Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Von E11/2 auf E13/3 möglich?
WasDennNun:
--- Zitat von: HamburgerJung am 27.01.2023 07:28 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 27.01.2023 07:23 ---Bei einer Höhergruppierung ist die Stufenzuordnung abschließend festgelegt. Die Stufenlaufzeit in Stufe 2 kann tariflich nicht verkürzt werden.
--- End quote ---
Okay, vielen Dank.
Der Haupthintergrund der Frage ist auch die Tatsache, dass mir bei Einstellung keine Berufserfahrung angerechnet wurde. (knapp 3 Jahre der Stelle entsprechende BE)....
Naja da hab ich mich wohl über den Tisch ziehen lassen.
--- End quote ---
Ja und nein
Wenn du einschlägige Berufserfahrung hattest, dann hast du einen Rechtsanspruch darauf.
Wenn es aber nur förderliche Zeiten waren, dann hast du schlecht verhandelt.
Eine Lösung wäre, dass dir zunächst nur vorübergehend die neuen Tätigkeiten übertragen werden und erst nach Stufenaufstieg dann die HG vollzogen wird.
Oder du eine Zulage nach §16.5 verhandelst
SVAbackagain:
Die Zulage würde dem geschilderten Problem ja nicht abhelfen. Dem Fragesteller geht es ja um die Stufe 3 und Stufenlaufzeit, die er nicht verlieren möchte. Monetäre Interessen hat er keine geschildert.
WasDennNun:
--- Zitat von: SVAbackagain am 27.01.2023 08:30 ---Die Zulage würde dem geschilderten Problem ja nicht abhelfen. Dem Fragesteller geht es ja um die Stufe 3 und Stufenlaufzeit, die er nicht verlieren möchte. Monetäre Interessen hat er keine geschildert.
--- End quote ---
Bla Blub, ups ja hat er nicht nachgefragt, Tschuldigung, dass ich einen für dich gesehenen, überflüssigen Hinweis auf die mögliche monetäre Kompensation, die der AG hat, hingewiesen hat, wird aber trotzdem wieder vorkommen.
SVAbackagain:
Dass Du Dich gerne an überflüssigen Informationen aufhältst und dadurch den Blick für das wesentliche verlierst, ist bekannt.
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