Wenn mich die letzten 15 Jahre eines gelehrt haben, dann ist es: Immer Widerspruch einlegen! (Einmal im Jahr im Dezember reicht)
Bisher kam es zu 2 Nachzahlungen infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Nachberechnung durch den Landesgesetzgeber. Die Messen sind aber noch nicht gesungen, denn eine abschließende Entscheidung zur verfassungsgemäßen Besoldung (ohne Kinder) liegt ab 2015 noch nicht vor.
Darüber hinaus ist es bedenklich bis geradezu grotesk, dass die Landesbesoldung bis auf 1 Prozent über der Verfassungswidrigkeit gerechnet wird. Damit kann eben nur im Nachhinein festgestellt werden, ob die Besoldung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.
Meine Widersprüche hängen alle bei der Bezügestelle. Ich hoffe auch, dass aktuell nicht entschieden wird, man würde sonst in die Klage gezwungen. Sachsen-Anhalt wird erst reagieren, wenn Druck von oben – sprich vom Bundesverfassungsgericht – kommt.