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Stufengleiche Höhergruppierung?

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seibel91:
Guten Abend liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage bezüglich einer Höhergruppierung. Ich bin seit 1.1.2022 als der S15 zugeordnet (vorher S8a Stufe 4). Nach über 13 Monaten habe ich nun endlich Post erhalten, dass die Höhergruppierung bearbeitet wurde und sie mich auch der Stufe 4 zuordnen. Ich hatte mal gelesen, dass dies nicht so häufig geschieht. Oder ist das Ermessensspielraum? Zudem hatte meine Schulleitung nach dem Auswahlverfahren angegeben, dass ich die Aufgaben einer S15 schon seit über vier Jahren vertretungsweise übernommen habe.Spielt das eventuell mit rein? Ich hatte auch den Personalrat seit Juni 21 hinter mir. Ich freue mich natürlich, da man in dieser Position tagtäglich vor vielen Herausforderungen gestellt wird. Nicht das dann nachher irgendwelche Ansprüche auf Rückzahlung bestehen oder haben die sich gar verschrieben?

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende! :)

SVAbackagain:
Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist tariflich abschließend geregelt.

Isie:
Die Höhergruppierung von der EG S 8a Stufe 4 in die EG S 15 führt in die Stufe 4, da bei einer Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen die Stufenzuordnung in jeder dazwischenliegenden Entgeltgruppe fiktiv vorgenommen wird.

seibel91:
Was bedeutet das konkret?  :-\

SVAbackagain:
Was an
--- Zitat von: Isie am 27.01.2023 21:28 ---Die Höhergruppierung von der EG S 8a Stufe 4 in die EG S 15 führt in die Stufe 4
--- End quote ---
und
--- Zitat von: SVAbackagain am 27.01.2023 20:25 ---Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist tariflich abschließend geregelt.

--- End quote ---
ist denn unklar oder bedürfte der Konkretisierung?

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