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Sonderaufgaben nach Weisung
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: ÖDyssee am 29.01.2023 20:52 ---Danke für Eure antworten!
--- Zitat von: SVAbackagain am 27.01.2023 21:01 ---4) und Deine Frage/Dein Problem dabei ist welches?
--- End quote ---
Probleme/Fragen:
4a) Dass 2 komplette, andere Stellenbeschreibungen auf Basis der Sonderaufgaben nach Weisung übernommen werden sollen / wäre das im konkreten Fall begründet? -> so wie ich es verstanden habe, nur über das Direktionsrecht, wenn EG-irrelevant und das Personalamt (als Inhaberin des Direktionsrechts) das so will, sowie ohne meine Zustimmung
4b) Kann einem AN wirklich eine Aufgabe, meinetwegen per Direktionsrecht, übertragen werden, wenn die geforderte Qualifikation dafür fehlt - z.B. ein Buchhalter soll die operativen Aufgaben eines Bauingenieurs erledigen? -> sowie ich das im Forum verstanden habe, obliegt es dem AG wen er wie eingruppiert und für was bezahlt. Allerdings macht es m.E. in diesem Fall, auch wegen der nötigen Verantwortung, keinen Sinn (sonst könnte man ja auch auf die Ingenieure bei der Ausschreibung der Stellen verzichten und Gärtner einstellen, welche in großer Anzahl vor der Tür stehen)
4c) Wie sollte man sich in der Praxis verhalten? -> ich schätze die Antwort liegt bei:
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Das fettgedruckte ist schlicht falsch. Eingruppierung ist! Der AG bildet sich lediglich eine Rechtsmeinung darüber, die irrig sein kann. Der AG überträgt dir wirkmächtig Aufgaben, die zwangsläufig zu einer EG führen, nach der du dann bezahlt wirst.
Meinst du bei 4a, dass du quasi "für drei arbeiten" sollst? Damit wären die 5-10% Sonderaufgaben lange nicht mehr haltbar. Dann gilt erst recht, was WasDennNun schrieb. Zusätzlich könntest du dir vom Vorgesetzten angeben lassen, welche deiner dir ursprünglich übertragenen Aufgaben unerledigt liegen bleiben sollen.
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