Autor Thema: Geltendmachung wird nicht bearbeitet  (Read 1498 times)

Tommy78

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Geltendmachung wird nicht bearbeitet
« am: 27.01.2023 22:31 »
Hallo,
mein Tätigkeitsbereich wurde für 6 Monate durch eine höherwertige Aufgabe erweitert. Ich habe eine Geltendmachung für den Anspruch zur Zahlung der Zulage auf die höhere Entgeltgruppe eingereicht, die zwar bestätigt wurde, aber bis heute nicht beantwortet wurde. Mittlerweile sind 6 Monate vergangen und mein Arbeitgeber hat mir die höherwertige Aufgabe nochmals für ein ganzes Jahr verlängert. Ich habe nun wieder eine Geltendmachung eingereicht, die sofort bestätigt aber nicht bearbeitet wurde.
Wie lange muss man hier auf eine Entscheidung warten, ist die Personalabteilung verpflichtet jederzeit Auskunft über den Stand der Bearbeitung zu geben? Wie verhält sich das, wenn die Personalabteilung auf unbestimmte Zeit überlastet ist?
Vielen Dank, Tommy
 

SVAbackagain

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Antw:Geltendmachung wird nicht bearbeitet
« Antwort #1 am: 27.01.2023 22:54 »
Was macht man mit einem säumigen Schuldner, der einen wieder und wieder vertröstet? In Atlantic City bricht man ihm die Beine, in Las Vegas die Finger. Beides funktioniert mit einem Arbeitgeber, der keine natürliche Person ist, nicht wirklich, weshalb eine Lohnklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht wohl zielführend wäre.

Isie

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Antw:Geltendmachung wird nicht bearbeitet
« Antwort #2 am: 28.01.2023 10:37 »
@Tommy78: Eine Zulage wegen einer vorübergehend übertragenen höherwertigen Tätigkeit steht dir allerdings nur dann zu, wenn die von dir auszuübenden Tätigkeiten die Tätigkeitsmerkmale einer höheren Entgeltgruppe erfüllt. Du darfst nicht nur die Tätigkeit betrachten, um die deine bisherigen Tätigkeiten vorübergehend erweitert wurden.