Hallo,
mein Tätigkeitsbereich wurde für 6 Monate durch eine höherwertige Aufgabe erweitert. Ich habe eine Geltendmachung für den Anspruch zur Zahlung der Zulage auf die höhere Entgeltgruppe eingereicht, die zwar bestätigt wurde, aber bis heute nicht beantwortet wurde. Mittlerweile sind 6 Monate vergangen und mein Arbeitgeber hat mir die höherwertige Aufgabe nochmals für ein ganzes Jahr verlängert. Ich habe nun wieder eine Geltendmachung eingereicht, die sofort bestätigt aber nicht bearbeitet wurde.
Wie lange muss man hier auf eine Entscheidung warten, ist die Personalabteilung verpflichtet jederzeit Auskunft über den Stand der Bearbeitung zu geben? Wie verhält sich das, wenn die Personalabteilung auf unbestimmte Zeit überlastet ist?
Vielen Dank, Tommy