Autor Thema: Fragen zu Dienstherren- und Laufbahnwechsel  (Read 2157 times)

Duesenberger

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Fragen zu Dienstherren- und Laufbahnwechsel
« am: 28.01.2023 09:08 »
Hallo!

ich habe eine grundsätzliche Frage zum Wechsel zu einem anderen Dienstherrn im höheren Beamtendienst.
Wie kann ein solcher erfolgen?

Dazu einige ggf. relevante Daten:
Ich bin Jahrgang 1965.
Seit 1984 bei der Bundesanstalt/Bundesagentur für Arbeit als Beamter beschäftigt.
Von 1984 bis 1987 habe ich an der FH Bund FB Arbeitsverwaltung studiert.
Ich bin Beamter in der Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Diensts auf Lebenszeit.
Seit 1990 habe ich in der IT der BA gearbeitet und wurde von der BA intern qualifiziert.
Als Beamter befinde ich mich seit 1999 in der Endstufe des gehobenen Diensts.
Ein Aufstiegsverfahren in den höheren Dienst wurde von der Bundesagentur für Arbeit nicht mehr angeboten.
Bei der Bundesagentur für Arbeit habe ich bereits über 10 Jahre auf Positionen im höheren Dienst auf Angestellten-Ebene gearbeitet.
Um formal die Zugangsvoraussetzungen für den höheren Dienst bei anderen Dienstherren zu erfüllen, habe ich ein Masterstudium im Bereich der Praktische Informatik abgeschlossen.

Besten Dank für jeden Hinweis.
-Duesenberger

Asperatus

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Antw:Fragen zu Dienstherren- und Laufbahnwechsel
« Antwort #1 am: 28.01.2023 09:28 »
Bewerbung auf eine ausgeschiebene Stelle, Versetzung, ggf. mit vorheriger Abordnung. Inanspruchnahme von § 24 BLV. Das ist auch bei Dienstherrnwechsel möglich. Im IT-Bereich ist die Behörde vielleicht sogar eher gewillt dazu. Eine Entlassung und Neuverbeamtung scheidet wg der Altersgrenze in der BHO aus.

Thomber

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Antw:Fragen zu Dienstherren- und Laufbahnwechsel
« Antwort #2 am: 01.02.2023 07:45 »
Moin,

ich sehe das so:  Wenn Dein Master-Abschluss und Deine Tätigkeit im hD laufbahnrechtlich zusammenpassen (beides technischer Dienst?), dann würdest Du wohl über die vollständige Laufbahnbefähigung für den htD verfügen und könntest Di auf jede passende Stelle bewerben, auch bei anderen Behörden.

Solltest Du aber im nichttechnischen Bereich im hD gearbeitet haben und dein Abschluss ist ein technischer, dann wird man Deine Zeit im hD wohl nicht anerkennen, sodass wir dann wieder beim beliebten Thema "Masterabsolventen ohne Berufserfahrung im hD" wären. ....  und dann gäbe es hier im Forum bereits Vieles zu lesen...

Duesenberger

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Antw:Fragen zu Dienstherren- und Laufbahnwechsel
« Antwort #3 am: 01.02.2023 07:58 »
Danke für den Hinweis. Natürlich bewerbe ich mich nur auf Stellen, wo ein Masterabschluss in der Informatik gefordert wird.

Duesenberger

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Antw:Fragen zu Dienstherren- und Laufbahnwechsel
« Antwort #4 am: 01.02.2023 07:59 »
Bewerbung auf eine ausgeschiebene Stelle, Versetzung, ggf. mit vorheriger Abordnung. Inanspruchnahme von § 24 BLV. Das ist auch bei Dienstherrnwechsel möglich. Im IT-Bereich ist die Behörde vielleicht sogar eher gewillt dazu. Eine Entlassung und Neuverbeamtung scheidet wg der Altersgrenze in der BHO aus.
Danke, das ist sehr hilfreich!

Thomber

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Antw:Fragen zu Dienstherren- und Laufbahnwechsel
« Antwort #5 am: 01.02.2023 09:20 »
Danke für den Hinweis. Natürlich bewerbe ich mich nur auf Stellen, wo ein Masterabschluss in der Informatik gefordert wird.


Aber dennoch bleibt offen - sind Abschluss und praktische Tätigkeit (hD) der gleichen Fachlaufbahn (technischer Dienst?) zugeordnet?    Denn das ist relevant für die Anerkennung derr Laufbahnbefähigung.
Die Laufbahnbefähigung ist zwar nicht immer in derr Stellenausschreibung gefordert, hat aber zumindest auf den Zeitpunkt ("sofort" oder nach 2,5 Jahren oder oder) Einluss, ab dem Du dann die A13 hD verliehen bekommst.

Duesenberger

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Antw:Fragen zu Dienstherren- und Laufbahnwechsel
« Antwort #6 am: 15.02.2023 05:03 »
Kann ich auf eine Stelle eingestellt werden, die höher ist als das Eingangsamt der Laufbahn?
Solche Positionen hatte ich auf Angestelltenebene schon inne.

Nun weiß ich, dass es keine Sprungbeförderungen gibt.
Ich habe aktuell das Verständnis, dass ich auf eine solche Stelle eingestellt werden kann, dann aber bis zum Erreichen in der Wertigkeit der Stelle durch die Ämter der Laufbahn "wandere".
D.h. erstes Jahr A13 hD, Folgejahr A14  hD und dann z.B. Erreichen des übertragenen Amts im dritten Jahr.

Habe ich da das richtige Verständnis?
Oder ist eine solche Vorgehensweise eher außergewöhnlich?

Asperatus

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Antw:Fragen zu Dienstherren- und Laufbahnwechsel
« Antwort #7 am: 15.02.2023 09:09 »
Zu unterscheiden ist zwischen der Wertigkeit des Dienstpostens (der "Funktion") und dem statusrechtlichen Amt.

Die Funktionen der Beamten sind nach den mit ihnen verbundenen Anforderungen sachgerecht zu bewerten und Ämtern zuzuordnen. Eine Funktion kann bis zu drei Ämtern einer Laufbahngruppe, in obersten Bundesbehörden allen Ämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden. Die Dienstposten im höheren Dienst sind häufig A 13/A 14 gebündelt.

Eine Besetzung einer höher bewerteten Funktion mit einer Beamten in einem niedrigeren Statusamt ist möglich und nicht unüblich. Im Gegensatz zu Tarifbeschäftigten wird deshalb keine Zulage gezahlt.

Die Beförderung richtet sich in erster Linie nicht nach besetzten Dienstposten. Es kommt vielmehr auf den Leistungsvergleich der Beamten an, die die Mindestvoraussetzungen zur Beförderung (z. B. 1 Jahr Stehzeit) erfüllen, ob verfügbare Planstellen (=Haushaltselemente) vorhanden sind, personalwirtschaftliche Erwägungen der Dienststelle, Kapazitäten der Personalverwaltung usw.

Die Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt der Laufbahn ist zulässig bei entsprechenden beruflichen Erfahrungen oder sonstigen Qualifikationen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind, erworben wurden (§ 20 BBG i. V. m. § 25 BLV; siehe auch zu § 25 AVwV zur BLV). Wenn du, wie du schreibst, schon 10 Jahr im vergleichbar höheren Dienst tätig warst, käme das für dich rechtlich in Betracht, wenn die Behörde es auch möchte.