Autor Thema: [NW] Strukturzulage Akademischer Rat  (Read 1103 times)

Hochschulonkel

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[NW] Strukturzulage Akademischer Rat
« am: 30.01.2023 11:57 »
Hallo,
bei mir (derzeit als E13 unbefristet an Uni tätig) steht ein Wechsel nach A13 als Akademischer Rat an.
Meine Frage ist, ob die Strukturzulage nach LBesG NRW §47 d) auch für unbefristete AR vorgesehen ist, da im Gesetzestext explizit nur die folgenden Gruppen genannt sind:

Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem Einstiegsamt A 13 einschließlich der Beamtinnen und Beamten besonderer Fachrichtungen, Studienrätinnen und Studienräte, Akademische Rätinnen auf Zeit und Akademische Räte auf Zeit sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Besoldungsgruppe A 13

und nicht die Akadamischen Räte in unbefristeter Anstellung.

Gibt es da Erfahrungswerte?

Schönen Dank!

Pukki

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Antw:[NW] Strukturzulage Akademischer Rat
« Antwort #1 am: 30.01.2023 13:40 »
Da steht doch nicht "ausschließlich die genannten Gruppen" sondern "Beamtinnen und BEamte des Verwaltungsdienstes der LG 2 mit dem Einstiegsamt A13 EINSCHLIEßLICH...".

Jetzt musst du dir selbst die Frage beantworten, um du als Akademischer Rat im Verwaltungsdienst bist oder nicht (habe ich ehrlicher Wiese keine Vorstellung von). Wenn du die Frage mit "ja" beantworten kannst, fällst du wohl in die Gruppe der Anspruchsberechtigten. Wenn dem nicht so ist, dann eben nicht.

Hochschulonkel

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Antw:[NW] Strukturzulage Akademischer Rat
« Antwort #2 am: 30.01.2023 14:26 »
Danke für die Antwort.
Also akademische Räte arbeiten mE ausschließlich an wissenschaftlichen Einrichtungen wie Hochschulen und sind betraut mit wissenschaftlichen Aufgaben und nicht in und mit der(en) Verwaltung (also im Verwaltungsdienst).
Ich vermute daher mal, dass die zitierte Aufzählung mehrere Gruppen einschließt, nämlich:

- Beamtinnen und Beamte des Verwaltungsdienstes der Laufbahngruppe 2 mit dem Einstiegsamt A 13 einschließlich der Beamtinnen und Beamten besonderer Fachrichtungen
- Studienrätinnen und Studienräte
- Akademische Rätinnen auf Zeit und Akademische Räte auf Zeit
- sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Besoldungsgruppe A 13

Und da es ein Gesetzestext ist, vermute ich ebenfalls, dass die Aufzählung nicht als Beispiel zu lesen ist, sondern als Definition des Personenkreises.