Danke für die Info. Ich werde die Thematik (zumindest auf die Erfahrungsstufen bezogen), falls notwendig, durchklagen. Leider habe ich bis heute keine Reaktion auf meinen Antrag vom 31.12.2022 (!).
Ähnlich dürfte es sich doch hinsichtlich der Änderung beim Beginn der "Erfahrungszeit" verhalten?
Früher konnte man erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres Erfahrung sammeln. In den 3 Jahren davor habe ich also per damaligem Gesetz keinerlei Erfahrung sammeln können. Das ist mittlerweile zum Glück aufgehoben und würde später eingestellte Kollegen erneut um 3 Jahre bevorteilen. Das sind in Zahlen auf meine bisherige Dienstzeit in etwa 4.000€ Unterschied, zuzüglich natürlich 5 Jahre Verspätung bei allen weiteren Stufen.
Von einer möglichen Höhergruppierung aufgrund der Anhebung der Eingangsbesoldung will ich gar nicht sprechen.
Gibt es für diese Thematik geeignete Anwälte? Ansonsten würde ich wohl in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften auf deren Justiziare zurückgreifen.
Beim Bund gab hierzu vor längerer Zeit auch Änderungen, die dann mit einer betragsmäßigen Überleitung an einem Stichtag erfolgt sind. Ziel war, dass niemand benachteiligt wurde. Das wurde auch erreicht, allerdings ohne die Vorteile rückwirkend zu berücksichtigen. Dies sei wohl rechtmäßig gewesen.
Kannst ja mal in die Rechtsprechung dazu schauen, das könnte ggf. auch deinen Sachverhalt beschreiben.
Tenor war: Wenn du keinen Nachteil hast, andere jedoch bei rückwirkender Betrachtung im Vorteil sind, ist das rechtlich einwandfrei.