Autor Thema: [SH] Erfahrungsstufe Schleswig-Holstein  (Read 1506 times)

Prüfer SH

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[SH] Erfahrungsstufe Schleswig-Holstein
« am: 30.01.2023 17:28 »
Hat sich eigentlich schon jemand mit einer möglichen Neuberechnung des Besoldungsdienstalers mit dem DLZP auseinandergesetzt?

Mit Wirkung zum 01.01.2022 wurde ja die Erfahrungsstufe 1 gestrichen. Somit müsste es für alle betroffenen Bestandsbeamten eine Anrechnung / Überleitung geben, da ansonsten der Zweck der Erfahrungsstufen (nämlich die Anerkennung wachsender Erfahrung und Kompetenz) verfehlt werden würde. Anderenfalls würden jüngere Kolleginnen / Kollegen bei identischer Erfahrung mit älteren Kolleginnen / Kollegen entsprechend bevorzugt werden, und das nur in Abhängigkeit des Zeitpunktes der Ernennung.

Das ist in meinen Augen - auch wenn es finanziell nicht viel ausmacht - gegen den Gleichheitsgrundsatz und damit nicht zulässig. Wie seht ihr das, gibt es möglicherweise bereits entsprechende Anträge und / oder Einspruchsverfahren?


HansGeorg

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Antw:[SH] Erfahrungsstufe Schleswig-Holstein
« Antwort #1 am: 30.01.2023 20:12 »
Ja ich habe dagegen Widerspruch eingelegt. Nunmehr aber einen Generalbescheid als Ablehnung erhalten. Die haben sich eigentlich gar nicht damit auseinander gesetzt sondern nur den Bescheid rausgehauen. Deswegen habe ich mir nun einen Anwalt gesucht. Dies betrifft im übrigen ebenso die Streichung der unteren Besoldungsgruppen. Dies verstößt m.E. auch gegen den Grundsatz der Eignung, Leistung und Befähigung.

Prüfer SH

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Antw:[SH] Erfahrungsstufe Schleswig-Holstein
« Antwort #2 am: 15.02.2023 07:19 »
Danke für die Info. Ich werde die Thematik (zumindest auf die Erfahrungsstufen bezogen), falls notwendig, durchklagen. Leider habe ich bis heute keine Reaktion auf meinen Antrag vom 31.12.2022 (!).

Ähnlich dürfte es sich doch hinsichtlich der Änderung beim Beginn der "Erfahrungszeit" verhalten?
Früher konnte man erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres Erfahrung sammeln. In den 3 Jahren davor habe ich also per damaligem Gesetz keinerlei Erfahrung sammeln können. Das ist mittlerweile zum Glück aufgehoben und würde später eingestellte Kollegen erneut um 3 Jahre bevorteilen. Das sind in Zahlen auf meine bisherige Dienstzeit in etwa 4.000€ Unterschied, zuzüglich natürlich 5 Jahre Verspätung bei allen weiteren Stufen.
Von einer möglichen Höhergruppierung aufgrund der Anhebung der Eingangsbesoldung will ich gar nicht sprechen.

Gibt es für diese Thematik geeignete Anwälte? Ansonsten würde ich wohl in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften auf deren Justiziare zurückgreifen.
 

Organisator

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Antw:[SH] Erfahrungsstufe Schleswig-Holstein
« Antwort #3 am: 15.02.2023 08:15 »
Danke für die Info. Ich werde die Thematik (zumindest auf die Erfahrungsstufen bezogen), falls notwendig, durchklagen. Leider habe ich bis heute keine Reaktion auf meinen Antrag vom 31.12.2022 (!).

Ähnlich dürfte es sich doch hinsichtlich der Änderung beim Beginn der "Erfahrungszeit" verhalten?
Früher konnte man erst mit Vollendung des 21. Lebensjahres Erfahrung sammeln. In den 3 Jahren davor habe ich also per damaligem Gesetz keinerlei Erfahrung sammeln können. Das ist mittlerweile zum Glück aufgehoben und würde später eingestellte Kollegen erneut um 3 Jahre bevorteilen. Das sind in Zahlen auf meine bisherige Dienstzeit in etwa 4.000€ Unterschied, zuzüglich natürlich 5 Jahre Verspätung bei allen weiteren Stufen.
Von einer möglichen Höhergruppierung aufgrund der Anhebung der Eingangsbesoldung will ich gar nicht sprechen.

Gibt es für diese Thematik geeignete Anwälte? Ansonsten würde ich wohl in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften auf deren Justiziare zurückgreifen.

Beim Bund gab hierzu vor längerer Zeit auch Änderungen, die dann mit einer betragsmäßigen Überleitung an einem Stichtag erfolgt sind. Ziel war, dass niemand benachteiligt wurde. Das wurde auch erreicht, allerdings ohne die Vorteile rückwirkend zu berücksichtigen. Dies sei wohl rechtmäßig gewesen.
Kannst ja mal in die Rechtsprechung dazu schauen, das könnte ggf. auch deinen Sachverhalt beschreiben.

Tenor war: Wenn du keinen Nachteil hast, andere jedoch bei rückwirkender Betrachtung im Vorteil sind, ist das rechtlich einwandfrei.

AnnaLena1990

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Antw:[SH] Erfahrungsstufe Schleswig-Holstein
« Antwort #4 am: 25.02.2023 17:21 »
Wie hoch schätzt ihr die Aussicht auf Erfolg hier ein?

Prüfer SH

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Antw:[SH] Erfahrungsstufe Schleswig-Holstein
« Antwort #5 am: 25.02.2023 20:12 »
Ja ich habe dagegen Widerspruch eingelegt. Nunmehr aber einen Generalbescheid als Ablehnung erhalten. Die haben sich eigentlich gar nicht damit auseinander gesetzt sondern nur den Bescheid rausgehauen. Deswegen habe ich mir nun einen Anwalt gesucht. Dies betrifft im übrigen ebenso die Streichung der unteren Besoldungsgruppen. Dies verstößt m.E. auch gegen den Grundsatz der Eignung, Leistung und Befähigung.
Magst du vielleicht erzählen, wer der Anwalt dazu ist? Gar nicht so einfach, gute und vor allem fachkundige RA zu finden.
btw: Gibt es Neuigkeiten zum Verfahren? Wie schätzt der RA die Situation ein? Danke vorab!

AnnaLena1990

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Antw:[SH] Erfahrungsstufe Schleswig-Holstein
« Antwort #6 am: 02.03.2023 19:48 »
Ist noch jemand da?