Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Auszahlung von Resturlaub nach Elternzeit und Kündigung.
Folgender Resturlaub liegt vor:
aus 2020: 28 Tage
2021 und 2022 komplett Elternzeit (2x30 Tage)
Die Kündigung erfolgte zum 31.12.2022. Der Arbeitgeber hat nicht aktiv mitgeteilt, dass der Urlaub aus der Elternzeit gekürzt werden soll. Nach meinen Recherchen sind somit 28+30+30 Tage Urlaub auszuzahlen. Sehe ich das richtig?