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Seminar auf einem Feiertag - Probleme?

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BAT:
Beschäfter nach TVÖD einer Kommune in Niedersachsen möchte an einem Seminar in Hessen vom 30.10. bis 02.11. teilnehmen.  Am 31.10 ist in Niedersachsen Feiertag. Gibt es damit Probleme? Stehen Feiertagszuschläge zu? Kann auf diese verzichtet werden?

Gruß

Opa:
Der Beschäftigte schuldet für den 31.10. keine Arbeitsleistung, sodass eine Entscheidung über Mehrarbeit/Überstunden mit allen Konsequenzen einschließlich der PR-Beteiligung erforderlich wäre.

Feiertagszuschläge stehen zu und auf diese Zuschläge kann nur insoweit verzichtet werden, als der Arbeitnehmer stattdessen Freizeitausgleich beantragen kann.

SVAbackagain:
Nicht bundeseinheitliche Feiertage sind Landesrecht. Dieses wirkt aufgrund des Territorialprinzips nur auf diejenigen Arbeitnehmer, die sich am fraglichen Tag tatsächlich zur Arbeit im entsprechenden Land aufhalten. Mithin ist für den sich zur Arbeitsleistung in Hessen aufhaltenden Arbeitnehmer kein Feiertag, sondern ein ganz gewöhnlicher Arbeitstag.

BAT:
Inwiefern wirkt sich die Teilzeitbeschäftigung dieses Arbeitnehmers auf die Sachlage aus?

SVAbackagain:
Sofern nicht weitere Umstände hinzutreten: überhaupt nicht.

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