Der BT-V (besondere Teil Verwaltung) findet immer dann Anwendung, wenn kein anderer besonderer Teil (z.B. Entsorgung oder Krankenhäuser) Anwendung findet. Die Tarifpartner im Bereich des TVÖD VKA machen aus dem AT (allg. Teil) und den BT jeweils konsolidierte durchgeschriebene Fasseungen, die sie dann TVÖD-V, TVÖD-E, TVÖD-K usw. nennen und die unter dem von Isie angegebenen Link aufzufinden sind. Die Frage, ob der BT-V Anwendung findet, ist maßgeblich für die Beantwortung der Frage, weil er abschließende Vergütungsvorschriften für Dienstreisen enthält.