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Löschen Stellenanzeigen

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FearOfTheDuck:
Und eine Absage schließt du daraus, dass die Stellenausschreibung gelöscht ist?

Kann sein, muss aber nicht. Bei tausenden von AGs im öffentlichen Dienst kann dir keiner sagen, wie derjenige davon verfährt, bei dem du dich gerade beworben hast.

Abwarten und Tee trinken oder nachfragen, falls die Neugier zu groß wird. ;)

SVAbackagain:
Jedenfalls wird der rechtskonform handelnde öffentliche Arbeitgeber die unterlegenen Bewerber so zeitgerecht vor der Stellenbesetzung informieren, dass diese Einsicht in die Auswahlentscheidung nehmen und ggfs. Konkurrentenklage erheben und die diese begleitende einstweilige Anordnung zur Untersagung der Stellenbesetzung erwirken können.

FearOfTheDuck:
Zielt der Zeitpunkt der Information auf die tatsächliche Stellenbesetzung ab oder auf den gewünschten Zeitpunkt wie ggf. in der Stellenausschreibung genannt? So oder so könnte zeitgerecht damit auch einige Monate nach der Entscheidung sein?

SVAbackagain:
Die Stelle wird durch das Schließen des Arbeitsvertrages besetzt. Dieser Zeitpunkt kann Stunden, Tage, Wochen, Monate, Jahre… nach der Auswahlentscheidung liegen.

FearOfTheDuck:
Danke Dir!

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