Guten Tag zusammen, 
Ich bin tarifbeschäftigt und nach zwei Monaten von Bundesbehörde A zu Bundesbehörde B gewechselt. 
Auf meiner Lohnabrechnung steht als Eintrittsdatum weiterhin der Beginn bei Bundesbehörde A (01.09.22). 
In meinem (neuem) Arbeitsvertrag steht das Eintrittsdatum der Bundesbehörde B (01.11.22). Welches Datum ist relevant für die Berechnung der Wartezeit des KSchG?
Danke vorab!