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Eingruppierung Minijob

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Beluev:
Liebe Forumsmitglieder,
ist es akzeptabel, dass alle Minijobs mit E3 eingruppiert werden-unabhängig von der Art der Tätigkeit?
Argument der Verwaltung: wenn höhere EG, dann lohnt es sich stundenmäßig nicht.


SVAbackagain:
Man ist stets richtig eingruppiert. Was ggfs. falsch sein könnte, wäre die Rechtsmeinung des Arbeitgebers, welche Eingruppierung zutreffend ist. Mithin sind auch dessen Argumente hinsichtlich der Eingruppierung unbeachtlich.

Beluev:
Hä?

SVAbackagain:
Was ist unklar?

Beluev:
Bsp.: Ein Mitarbeiter übt eine E9 Tätigkeit aus und erhält auch ein E9 Gehalt. Dann geht er in Rente und will aber auf Minijobbasis dieselbe Tätigkeit ausüben. Das Angebot: 1 Tag die Woche diese E9 Tätigkeit für 520 Euro. die Stundenzahl ergibt sich hier auf einer E3.
das ist tarifwidrig, oder?

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