Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Eingruppierung Minijob
Hain:
--- Zitat von: Isie am 01.02.2023 09:07 ---Minijobber sind nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgeschlossen. Wenn der Arbeitnehmer tarifgebunden ist oder der TVöD laut Arbeitsvertrag Anwendung findet, ist diese Verfahrensweise tarifwidrig, ansonsten aber möglich.
--- End quote ---
Das ist in der Absolutheit nicht korrekt, für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs.1 Nr. 2 SGB IV finden die Regelungen des TVöD keine unmittelbare Anwendung.
Isie:
Minijobber nennt man eigentlich die Arbeitnehmer, deren SV-Entgelt die Minijobgrenze nicht überschreitet (§ 8 Abs.1 Nr. 1 SGB IV). Das, was du meinst, sind kurzfristig Beschäftigte. In diesem Thread geht es um eine Beschäftigung, die unter § 8 Abs.1 Nr. 1 SGB IV fällt.
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