Bsp.: Ein Mitarbeiter übt eine E9 Tätigkeit aus und erhält auch ein E9 Gehalt. Dann geht er in Rente und will aber auf Minijobbasis dieselbe Tätigkeit ausüben. Das Angebot: 1 Tag die Woche diese E9 Tätigkeit für 520 Euro. die Stundenzahl ergibt sich hier auf einer E3.
das ist tarifwidrig, oder?
Da würde mich die Berechnung mal interessieren.
Für mich stellt sich das so dar:
520 Euro netto bei einem Tag pro Woche, also ca. 4,35 Tagen im Monat. Sind ein Tagessatz von 119,54 Euro (520/4,35).
Der Tageswert laut Entgelttabelle TVÖD-Bund beträgt für eine E9b Stufe 2 111,38 Euro Brutto. Der Werktagswert sogar 183,96 Euro. Ich finde die Vergütung eigentlich OK, kann aber auch sein, dass ich einen groben Denkfehler habe. Ist nicht mein Tag heute.
Vielleicht kann mir dann jemand auf die Sprünge helfen.