Autor Thema: Eingruppierung Minijob  (Read 10542 times)

Beluev

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Eingruppierung Minijob
« am: 31.01.2023 22:33 »
Liebe Forumsmitglieder,
ist es akzeptabel, dass alle Minijobs mit E3 eingruppiert werden-unabhängig von der Art der Tätigkeit?
Argument der Verwaltung: wenn höhere EG, dann lohnt es sich stundenmäßig nicht.



SVAbackagain

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #1 am: 31.01.2023 22:46 »
Man ist stets richtig eingruppiert. Was ggfs. falsch sein könnte, wäre die Rechtsmeinung des Arbeitgebers, welche Eingruppierung zutreffend ist. Mithin sind auch dessen Argumente hinsichtlich der Eingruppierung unbeachtlich.

Beluev

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #2 am: 31.01.2023 23:01 »
Hä?

SVAbackagain

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #3 am: 31.01.2023 23:01 »
Was ist unklar?

Beluev

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #4 am: 31.01.2023 23:13 »
Bsp.: Ein Mitarbeiter übt eine E9 Tätigkeit aus und erhält auch ein E9 Gehalt. Dann geht er in Rente und will aber auf Minijobbasis dieselbe Tätigkeit ausüben. Das Angebot: 1 Tag die Woche diese E9 Tätigkeit für 520 Euro. die Stundenzahl ergibt sich hier auf einer E3.
das ist tarifwidrig, oder?

SVAbackagain

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #5 am: 31.01.2023 23:30 »
Ja.

SinnedYam

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #6 am: 01.02.2023 08:23 »
Bsp.: Ein Mitarbeiter übt eine E9 Tätigkeit aus und erhält auch ein E9 Gehalt. Dann geht er in Rente und will aber auf Minijobbasis dieselbe Tätigkeit ausüben. Das Angebot: 1 Tag die Woche diese E9 Tätigkeit für 520 Euro. die Stundenzahl ergibt sich hier auf einer E3.
das ist tarifwidrig, oder?
Da würde mich die Berechnung mal interessieren.

Für mich stellt sich das so dar:

520 Euro netto bei einem Tag pro Woche, also ca. 4,35 Tagen im Monat. Sind ein Tagessatz von 119,54 Euro (520/4,35).
Der Tageswert laut Entgelttabelle TVÖD-Bund beträgt für eine E9b Stufe 2 111,38 Euro Brutto. Der Werktagswert sogar 183,96 Euro. Ich finde die Vergütung eigentlich OK, kann aber auch sein, dass ich einen groben Denkfehler habe. Ist nicht mein Tag heute.
Vielleicht kann mir dann jemand auf die Sprünge helfen.

SVAbackagain

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #7 am: 01.02.2023 08:59 »
In E9b Stufe 2 ergibt sich ein Stundenwert von 19,71 €. Wird stattdessen E3 Stufe 2 herangezogen, ergibt sich 15,41 €. Dabei lassen sich 33 Stunden pro Monat/7,5 Stunden pro Woche realisieren, mit E9b Stufe 2 nur 26 Stunden pro Monat/6 Stunden pro Woche. Die Vergütung ist also nicht okay. Sie ist tarifwidrig.

Isie

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #8 am: 01.02.2023 09:07 »
Minijobber sind nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgeschlossen. Wenn der Arbeitnehmer tarifgebunden ist oder der TVöD laut Arbeitsvertrag Anwendung findet, ist diese Verfahrensweise tarifwidrig, ansonsten aber möglich.

Beluev

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #9 am: 01.02.2023 16:49 »
Danke für die Antworten. Ich denke auch, es ist tarifwidrig. Daher ist die Frage, ob das aus irgendwelchen Gründen vorteilhaft für Arbeitnehmer wäre. Warum sollte man sich darauf einlassen?
Das faire Angebot würde ja weniger Stunden bei gleichem Lohn bedeuten.
Und vielleicht noch eine andere Frage: muss man diese Minijobs ausschreiben?

Hain

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #10 am: 01.02.2023 17:05 »
Minijobber sind nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgeschlossen. Wenn der Arbeitnehmer tarifgebunden ist oder der TVöD laut Arbeitsvertrag Anwendung findet, ist diese Verfahrensweise tarifwidrig, ansonsten aber möglich.
Das ist in der Absolutheit nicht korrekt, für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs.1 Nr. 2 SGB IV finden die Regelungen des TVöD keine unmittelbare Anwendung.

Isie

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Antw:Eingruppierung Minijob
« Antwort #11 am: 01.02.2023 17:59 »
Minijobber nennt man eigentlich die Arbeitnehmer, deren SV-Entgelt die Minijobgrenze nicht überschreitet (§ 8 Abs.1 Nr. 1 SGB IV). Das, was du meinst, sind kurzfristig Beschäftigte. In diesem Thread geht es um eine Beschäftigung, die unter  § 8 Abs.1 Nr. 1 SGB IV fällt.