Autor Thema: Allgemeine Frage zur Eingruppierung  (Read 4312 times)

Wynchester

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Allgemeine Frage zur Eingruppierung
« am: 01.02.2023 09:09 »
Moin, ich habe eine allgemeine Frage zur Eingruppierung:
Und zwar sind TB im ÖD eingruppiert, diese Eingruppierung ergibt sich aus den auszuübenden Tätigkeiten folgendes Beispiel :
TB fängt als Bauingenieur in einer Kommune an, er bekommt seine Stellenbeschreibung welche Ingenieurstätigkeiten enthält, erfährt das der ehemalige Ingenieur dort die EG 11 erhielt und mutmaßlich auch dort eingruppiert war.

Gibt es irgendeine tarifliche Möglichkeit diesen neuen frisch vom Studium gekommenen Bauingenieur lediglich nach Entgeltgruppe 9b zu bezahlen ?
Beispielsweise begründet mit : Keine Berufserfahrung, der arbeitet ja noch garnicht selbstständig usw.
Mein Gedanke war nun eigentlich das sich die Berufserfahrung lediglich in den Stufen 1-3 widerspiegelt. Und da der frische Ingenieur in Stufe 1 anfängt ist die nicht vorhandene Berufserfahrung doch bereits "abgehandelt" und es spricht nichts gegen eine Bezahlung nach EG 10/11

WasDennNun

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Antw:Allgemeine Frage zur Eingruppierung
« Antwort #1 am: 01.02.2023 09:19 »
Wenn er tatsächlich niedrigere Tätigkeiten und Zeitanteile übertragen bekommt, dann kann es weniger als EG10 sein.
fehlende BE ist dort nicht relevant und kann auch nicht zur Begründung herangezogen werden.
der AG kann natürlich anweisen, du schaust 2 Jahre primär nur zu und machst nur 20% echte arbeite, zum Beispiel.

Wynchester

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Antw:Allgemeine Frage zur Eingruppierung
« Antwort #2 am: 01.02.2023 09:35 »
Tätigkeiten können nur durch die Personalstelle übertragen werden, richtig ?
Die Tätigkeiten werden in diesem Falle nur in der Stellenbeschreibung aufgeführt, wo bekommt man die Zeitanteile her ?
Gehen wir davon aus, der tätige Ingenieur dokumentiert seine Arbeitsabläufe über welchen Zeitraum muss die Dokumentation stattfinden ? Und wo ist er an Tag 1 eingruppiert, wenn er die Zeitanteile nicht kennt.
Oder reicht die Stellenbeschreibung um sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung zu bilden.
In dem genanntem Beispiel wurde die Stellenbeschreibung nicht verändert es ist die gleiche Stellenbeschreibung wie bei dem Kollegen der nach EG 11 entlohnt wurde.

WasDennNun

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Antw:Allgemeine Frage zur Eingruppierung
« Antwort #3 am: 01.02.2023 10:08 »
Oder von einem anderen vom Ag dafür befugte Person (idR also diejenigen, die AVs unterschrieben dürfen )

Wenn der AG die Zeitanteile nicht eingrenzt, dann kann er bei Arbeitsvorgängen die zu unterschiedlichen EGs führen nicht feststellen wie die Eingruppierung der Tätigkeit ist.

In einem solchen Zeitraum, dass auch alle Vorgänge erfasst / geschätzt werden kann.
Wenn der AG nicht die von ihm geplanten und damit übertragende Zeitanteil nicht kennt, dann kann man nicht eingruppieren, weil man ja nicht weiß was man übertragen will (also sollte man einfach schätzen und dann durch Erfassung konkretisieren).

Mit einer Stellenbeschreibung kann man sich sicherlich eine Meinung bilden. Wenn es nur EG gleiche AVs sind, dann sind Zeitanteile egal.

Stellenbeschreibung ist uU nicht ausreichend für die Feststellung der  auszuübenden Tätigkeiten

Kaiser80

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Antw:Allgemeine Frage zur Eingruppierung
« Antwort #4 am: 01.02.2023 10:29 »
Also entweder Blicke ich das grad gar nicht oder ihr konstruiert grad einen Fanatsiefall...

Lt. SV haben wir hier einen Ing (da nehme ich mal an, dass die Vorbemerkung Ziffer 4 erfüllt ist), der entsprechende Tätigkeiten ausübt. Es gelten doch dann wohl die speziellen TM Ziffer 3. = mind EG 10
Was muss da konstruiert werden in den Zeitanteilen und Tätigkeiten um in die Bewertung nach dem allg Teil zu kommen?

WasDennNun

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Antw:Allgemeine Frage zur Eingruppierung
« Antwort #5 am: 01.02.2023 11:26 »
Sehe ich auch so, wenn nur BauIng Tätigkeiten übertragen wurden, dann gehts nicht unter eg10.
Ob dem so ist, ob der AG das gemacht hat, ist offen.

Wenn er den BauIng kleiner 10 bezahlen möchte, dann muss er ihm halt z.B. 40% bauing und 60% eg9b Tätigkeiten übertragen.

Die Stellenbeschreibung ist uns nicht bekannt. Und erst recht nicht was an Tätigkeiten übertragen wurde und es klingt so, als ob der AG und der AN selber es nicht weiß übertragen werden soll

FearOfTheDuck

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Antw:Allgemeine Frage zur Eingruppierung
« Antwort #6 am: 01.02.2023 11:45 »
Was geht denn aus der Stellenbeschreibung hervor?
Wenn die ihm übertragenen Aufgaben tatsächlich in eine EG10/11 führen, dann ist er dort eingruppiert. Die Berufserfahrung spielt keine Rolle und er sollte sich einmal mit der falschen Rechtsmeinung seines neuen AG auseinandersetzen.

Wynchester

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Antw:Allgemeine Frage zur Eingruppierung
« Antwort #7 am: 01.02.2023 12:37 »
Also, es handelt sich um einen fiktiven Fall, der so noch nicht eingetreten ist.
Wir haben einen Dualen Studenten, welchem mitgeteilt worden ist wenn er sein Studium fertig hat und er hier dann anfängt wird er nach EG 9b entlohnt. (Er wird die Stelle eines in den Ruhestand gegangenen Ingenieurs besetzen)

Organisator

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Antw:Allgemeine Frage zur Eingruppierung
« Antwort #8 am: 01.02.2023 13:17 »
Also, es handelt sich um einen fiktiven Fall, der so noch nicht eingetreten ist.
Wir haben einen Dualen Studenten, welchem mitgeteilt worden ist wenn er sein Studium fertig hat und er hier dann anfängt wird er nach EG 9b entlohnt. (Er wird die Stelle eines in den Ruhestand gegangenen Ingenieurs besetzen)

Dann hat er entweder keinen einschlägigen Studiengang, oder ihm werden keine entsprechenden Tätigkeiten übertragen oder der AG ist im Irrtum.