Autor Thema: Stufenanstieg Soldat  (Read 2164 times)

DeepBlue

  • Gast
Stufenanstieg Soldat
« am: 01.02.2023 17:39 »
Guten Tag
Ich hab da mal ein Problem:
Ich bin nicht sicher ob meine Stufen korrekt berechnet wurden?
Ich bin zum 01.01.98 in die Bundeswehr eingestiegen, mit zarten 17 Jahren und immer noch dabei.
Irgendwann kamen die neuen Erfahrungsstufen und darum geht es: ich hatte zum 01.01.23 meine 25 Jahre voll, befinde mich aber noch in der Stufe 6 von 8 (A11) mir kommt das komisch vor sollte man nicht nach 23 Jahren in der letzten Stufe sein? Für Aufklärung wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 519
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #1 am: 01.02.2023 17:54 »
Früher begann das Besoldungsdienstalter erst am Ersten des Monats, an dem der Beamte oder Soldat das 21. Lebensjahr vollendet hat (§ 28 Abs. 1 BBesG a.F.). Wenn du damals bei der Überführung keinen Widerspruch eingelegt hast, könnte es schwierig werden, da jetzt noch was dran zu ändern. Nach meinem Recht wärst du jedoch bereits in der höchsten Stufe. Seit wann hast du die Stufe 6?

DeepBlue

  • Gast
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #2 am: 01.02.2023 18:09 »
Seid 2020 also sollte dieses Jahr noch eine dazukommen. Hm kann ich meine Bezügestelle bitten nochmal neu zu rechnen? Oder was kann ich machen bzw. wie kann ich selber nachrechnen? Finde das Thema sehr undurchsichtig

Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 519
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #3 am: 01.02.2023 22:31 »
Der auf der Bezügemitteilung genannte Sachbearbeiter ist sicher ein auskunftsfähiger Ansprechpartner, den es sich empfiehlt anzurufen.

Die Überleitung zum 1. Juli 2009 von Dienstalters- in Erfahrungsstufen erfolgte nach Besoldungsüberleitungsgesetz. Es wurden nicht die Erfahrungszeiten neu berechnet. Stattdessen wurde anhand der alten Höhe der Bezüge eine Zuordnung zur neuen Stufe vorgenommen. Vielleicht nochmal in die Bezügeabrechnungen von Mitte 2009 schauen und mit dem Gesetz vergleichen. Vielleicht wird es dann klarer oder es ist ein Fehler erkennbar.

DeepBlue

  • Gast
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #4 am: 02.02.2023 06:22 »
Das kit der Überleitung 2009 ist korrekt aber danach wurde das Verfahren und der Stufenanstieg nochmal nachbearbeitet und jetzt sind wir halt bei 2: Jahren für die letzte Stufe.

Rollo83

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 256
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #5 am: 02.02.2023 14:45 »
Seid 2020 also sollte dieses Jahr noch eine dazukommen. Hm kann ich meine Bezügestelle bitten nochmal neu zu rechnen? Oder was kann ich machen bzw. wie kann ich selber nachrechnen? Finde das Thema sehr undurchsichtig

Warum sollte dieses Jahr noch eine dazu kommen?
Von 2020 bis 2023 sind grob 3 Jahre und von Stufe 6 zu Stufe 7 dauert in unserer Besoldungsgruppe 4 Jahre.

DeepBlue

  • Gast
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #6 am: 02.02.2023 15:05 »
Hatte mich geirrt: Sommer 2019 ging es in die Stufe 6 daher sollte diesen Sommer die 7 kommen und dann 2027 die 8!
Wäre dann 6 Jahre mehr als die neue Kundschaft!

FausSH

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #7 am: 02.02.2023 16:19 »
Leider ist es tatsächlich so, das die mit Soldaten mit Einstellung ab dem 01.01.2016 sich meistens in der Festsetzung der Erfahrungsstufe besser stellen. Seit dem 7. Besoldungsänderungsgesetz setzt das BAPersBw die Erfahrungsstufe fest. Vorher wurde durch das Gebührnisamt der WBV jetzt Bundesverwaltungsamt die Stufe mit der nächsten Beförderung festgesetzt (DNeuG)
Bei Fragen kann euch euer zuständiger Sachbearbeiter beim BVA weiterhelfen oder stellt einen formlosen Antrag auf Prüfung der Erfahrungsstufe.
Ich war 11 Jahre in der Personalabrechnung 😉

Matze1986

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 223
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #8 am: 02.02.2023 19:42 »
Das fällt Ihnen aber "früh" auf...

Umstellungen bringen halt nicht immer für alle einen Fortschritt.
Ich war auch jahrelang schlechter gestellt. Bei einem Wechsel können Sie den Nachteil aber ganz schnell wieder ausgleichen.

TheBr4in

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 143
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #9 am: 03.02.2023 09:14 »
Ich war damals als das DNeuG zum 1.7.2009 umgesetzt wurde auch Soldat. Mich hat es damals finanziell auf die krasseste Art und Weise erwischt.

Ich wurde zum 1.7.2009 befördert und hätte zum 1.7.2009 nach altem System auch einen Stufenaufstieg gehabt.

Die Überleitung erfolgte also in einer logischen Sekunde. Ergebnis war, dass ich durch die Stufenaufstieg praktisch 0 Euro Erhöhung hatte und deutlich Gehalt eingebüßt habe. Ich hatte damals Widerspruch eingelegt und vorgerechnet, dass ich während der Dienstzeit ca. 20.000€ weniger Gehalt bekommen würde als jemand der im Juni Stufenaufstieg und Beförderung gehabt hätte. Antwort war: es muss halt Stichtage geben. Pech gehabt.

Also: kein Stufenaufstieg + verlängerte Stufenlaufzeit.

Das lässt sich natürlich nicht mehr aufholen oder ausgleichen. Aber:

als ich in den öD gewechselt bin kam es zu meiner Überraschung gar nicht mehr auf die jetzige Stufe an. Denn laut Soldatenverzorgungsgesetz werden Zeiten angerechnet und nicht Stufen.

Allerdings: ich bin im 21 Dienstjahr und auch "nur" Stufe 6, da Ausbildungszeiten nicht berücksichtigt werden. Von daher, da bei Dir noch das DNeuG zugeschlagen hat und Du da eventuell auch eine Stufe "verloren" hast, klingt Stufe 6 nach 23 Jahren nicht vollends abwegig. Ich steige auch erst nach genau 23 Jahren in Stufe 7 auf, weil eben Zeit des Studiums nicht berücksichtigt wird.

DeepBlue

  • Gast
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #10 am: 03.02.2023 10:46 »
Das fällt Ihnen aber "früh" auf...

Umstellungen bringen halt nicht immer für alle einen Fortschritt.
Ich war auch jahrelang schlechter gestellt. Bei einem Wechsel können Sie den Nachteil aber ganz schnell wieder ausgleichen.

Sehr geistreicher Kommentar! Mir ist es nur aufgefallen weil ich mit Kameraden auf das Thema gekommen bin, die eine falsche Zuordnung hatten und bei denen ist es durch Zufall vom BVA aufgefallen. Die dachten auch alles passt Da sich die Gesetze der Zuordnung ja mehrfach geändert hatten gibt es da glaub ich kaum jemanden der es wirklich komplett versteht.

DeepBlue

  • Gast
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #11 am: 03.02.2023 10:47 »
Ich war damals als das DNeuG zum 1.7.2009 umgesetzt wurde auch Soldat. Mich hat es damals finanziell auf die krasseste Art und Weise erwischt.

Ich wurde zum 1.7.2009 befördert und hätte zum 1.7.2009 nach altem System auch einen Stufenaufstieg gehabt.

Die Überleitung erfolgte also in einer logischen Sekunde. Ergebnis war, dass ich durch die Stufenaufstieg praktisch 0 Euro Erhöhung hatte und deutlich Gehalt eingebüßt habe. Ich hatte damals Widerspruch eingelegt und vorgerechnet, dass ich während der Dienstzeit ca. 20.000€ weniger Gehalt bekommen würde als jemand der im Juni Stufenaufstieg und Beförderung gehabt hätte. Antwort war: es muss halt Stichtage geben. Pech gehabt.

Also: kein Stufenaufstieg + verlängerte Stufenlaufzeit.

Das lässt sich natürlich nicht mehr aufholen oder ausgleichen. Aber:

als ich in den öD gewechselt bin kam es zu meiner Überraschung gar nicht mehr auf die jetzige Stufe an. Denn laut Soldatenverzorgungsgesetz werden Zeiten angerechnet und nicht Stufen.

Allerdings: ich bin im 21 Dienstjahr und auch "nur" Stufe 6, da Ausbildungszeiten nicht berücksichtigt werden. Von daher, da bei Dir noch das DNeuG zugeschlagen hat und Du da eventuell auch eine Stufe "verloren" hast, klingt Stufe 6 nach 23 Jahren nicht vollends abwegig. Ich steige auch erst nach genau 23 Jahren in Stufe 7 auf, weil eben Zeit des Studiums nicht berücksichtigt wird.

Dann passt es eben nicht! Ich bin schon im 25 Jahren und noch in 6!

TheBr4in

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 143
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #12 am: 03.02.2023 11:30 »
Ich war damals als das DNeuG zum 1.7.2009 umgesetzt wurde auch Soldat. Mich hat es damals finanziell auf die krasseste Art und Weise erwischt.

Ich wurde zum 1.7.2009 befördert und hätte zum 1.7.2009 nach altem System auch einen Stufenaufstieg gehabt.

Die Überleitung erfolgte also in einer logischen Sekunde. Ergebnis war, dass ich durch die Stufenaufstieg praktisch 0 Euro Erhöhung hatte und deutlich Gehalt eingebüßt habe. Ich hatte damals Widerspruch eingelegt und vorgerechnet, dass ich während der Dienstzeit ca. 20.000€ weniger Gehalt bekommen würde als jemand der im Juni Stufenaufstieg und Beförderung gehabt hätte. Antwort war: es muss halt Stichtage geben. Pech gehabt.

Also: kein Stufenaufstieg + verlängerte Stufenlaufzeit.

Das lässt sich natürlich nicht mehr aufholen oder ausgleichen. Aber:

als ich in den öD gewechselt bin kam es zu meiner Überraschung gar nicht mehr auf die jetzige Stufe an. Denn laut Soldatenverzorgungsgesetz werden Zeiten angerechnet und nicht Stufen.

Allerdings: ich bin im 21 Dienstjahr und auch "nur" Stufe 6, da Ausbildungszeiten nicht berücksichtigt werden. Von daher, da bei Dir noch das DNeuG zugeschlagen hat und Du da eventuell auch eine Stufe "verloren" hast, klingt Stufe 6 nach 23 Jahren nicht vollends abwegig. Ich steige auch erst nach genau 23 Jahren in Stufe 7 auf, weil eben Zeit des Studiums nicht berücksichtigt wird.

Dann passt es eben nicht! Ich bin schon im 25 Jahren und noch in 6!

Musst mich nicht gleich anschreien.

Nochmal: ich wäre, wenn ich noch Soldat wäre, jetzt auch in der 6. Weil ich durch das DNeuG 2009 eben eine Stufe "verloren" habe. Ich bin jetzt zivil auch in der 6, weil die Regelung des SVG die bei Übernahme in das Beamtenverhältnis geheilt hat, indem es die Stufenfestsetzung an der Zeit fest macht und nicht an der bisher erreichten Stufe. Aber ich habe dadurch 3 Jahre Zeiten verloren, die ich nur durch Dienstherrenwechseln wiederbekommen habe.

Also:

Ich bin jetzt in der 6 und werde 2024 in die 7 eingestuft. Genau zu meinen 22. Dienstjubiläum.

Wäre ich noch Soldat, dann würde ich 2024 auch in die 7 eingestufft werden. Ergo wäre ich auch erst im 23.-25. Jahr Stufe 7.

Bei mir war es so:

1.7.2002 Stufe 1
1.7.2007 Stufe 2
1.7.2009 Stufe 3 nach altem Recht, aber: DNeuG, deswegen keine Stufe 3 sondern "Überleitungsstufe zu 2" für eine logische Sekunde -> tatsächliche Überleitung zu Stufe 2 am 1.7.2009, weil nach altem System Stufenzuordnung stattgefunden hätte. Daher: 1.7.2009 Stufe 2 (DNeuG)

1.7.2012 Stufe 4

2015 entlassen mit Stufe 4, wäre ich Soldat geblieben, dann:

1.7.2016 Stufe 5
1.7.2020 Stufe 6
1.7.2024 Stufe 7 (22 Dienstjahre)
1.7.2028 Stufe 8 (26 Dienstjahre)

Wie man sieht: Das DNeuG hat bei mir 3 Jahre gekostet. Wenn es bei Dir ähnlich war, dann weißt Du, warum Du noch Stufe 6 bist.


zum 1.4.2018 erfolgte dann Stufenfestsetzung durch neuen Dienstherrn:

12 Jahre 9 Monate Bundeswehr +
3 Jahre Studium beim neuen Diensthernn
nach geltendem Recht nachberechnet:

Bundeswehrzeiten: 12 Jahre 9 Monate
Stufe 2 - 2 Jahre
Stufe 3 - 3 Jahre
Stufe 4 - 3 Jahre
Stufe 5 - 4 Jahre
Rest  1 Jahr 9 Monate

3 Jahre Studium beim neuem Dienstherrn: ohne Berücksichtigung

Festsetzung erfolgte: Stufe 5 (mit bereits 1 Jahr und 9 Monaten Laufzeit), nächster Stufenaufstieg dementsprechend nach 2 Jahre und 3 Monaten

Ergo:
1.7.2020 Stufe 6
1.7.2024 Stufe 7

Wie man daran unschwer erkennen kann: Ich habe trotz 3 Jahren Studium die nicht angerechnet werden haargenau die gleiche Erfahrungsstufe die ich bei der Bundeswehr ohne das Studium hätte. Also hat das DNeuG genau 3 Jahre Erfahrungstufe gekostet.

Ich weiß es nicht, aber ich nehme an, dass bei Dir eine ähnliche Situatuon vorliegt und Du daher noch Stufe 6 bist, obwohl Du wenn das DNeuG Dich nicht negativ getroffen hätte, Stufe 7 sein könntest.

Zudem ist ist einfach so, dass Du die längeren Stufenlaufzeiten in der jeweiligen Phase mitgemacht hast. Dadurch hast Du ein Nachteil denen gegenüber die neu hinzukommen und nun schneller Stufen sammeln oder auch denen gegenüber die wie ich nachberechnet werden und dabei das derzeit gültige Gesetz angewandt wird.

Trotzdem schadet es ja nicht beim BVA um Prüfung der Stufenfeststetzung zu bitten.
« Last Edit: 03.02.2023 11:39 von TheBr4in »

Step75

  • Gast
Antw:Stufenanstieg Soldat
« Antwort #13 am: 10.02.2023 13:07 »
Mit den dürftigen Angaben lässt sich nicht rechnen.
Geburtsdatum
Einstieg als was?
Aufstieg oder direkt OA?
Dienstgrade laufbahnwechsel
BDA Stufe am 30.06.2009
Stufe zum 31.12.2015 und Dienstgrad

Jeder Bearbeiter bei uns kann das durchrechnen und entsprechend schriftlich mitteilen.

Grundsätzlich ist es aber so wie beim dsl Vertrag. Die Bestandskunden werden schlechter gestellt.

Ich würde mal bei dem entsprechenden Bearbeiter per Mail nachfragen.
Aber bitte nicht wundern wenn es mal 3 oder 4 Wochen dauert bis ne Antwort kommt.
Nicht weil es so aufwändig ist, sondern weil noch genug anderes vorrangig ist.