Ich war damals als das DNeuG zum 1.7.2009 umgesetzt wurde auch Soldat. Mich hat es damals finanziell auf die krasseste Art und Weise erwischt.
Ich wurde zum 1.7.2009 befördert und hätte zum 1.7.2009 nach altem System auch einen Stufenaufstieg gehabt.
Die Überleitung erfolgte also in einer logischen Sekunde. Ergebnis war, dass ich durch die Stufenaufstieg praktisch 0 Euro Erhöhung hatte und deutlich Gehalt eingebüßt habe. Ich hatte damals Widerspruch eingelegt und vorgerechnet, dass ich während der Dienstzeit ca. 20.000€ weniger Gehalt bekommen würde als jemand der im Juni Stufenaufstieg und Beförderung gehabt hätte. Antwort war: es muss halt Stichtage geben. Pech gehabt.
Also: kein Stufenaufstieg + verlängerte Stufenlaufzeit.
Das lässt sich natürlich nicht mehr aufholen oder ausgleichen. Aber:
als ich in den öD gewechselt bin kam es zu meiner Überraschung gar nicht mehr auf die jetzige Stufe an. Denn laut Soldatenverzorgungsgesetz werden Zeiten angerechnet und nicht Stufen.
Allerdings: ich bin im 21 Dienstjahr und auch "nur" Stufe 6, da Ausbildungszeiten nicht berücksichtigt werden. Von daher, da bei Dir noch das DNeuG zugeschlagen hat und Du da eventuell auch eine Stufe "verloren" hast, klingt Stufe 6 nach 23 Jahren nicht vollends abwegig. Ich steige auch erst nach genau 23 Jahren in Stufe 7 auf, weil eben Zeit des Studiums nicht berücksichtigt wird.
Dann passt es eben nicht! Ich bin schon im 25 Jahren und noch in 6!
Musst mich nicht gleich anschreien.
Nochmal: ich wäre, wenn ich noch Soldat wäre, jetzt auch in der 6. Weil ich durch das DNeuG 2009 eben eine Stufe "verloren" habe. Ich bin jetzt zivil auch in der 6, weil die Regelung des SVG die bei Übernahme in das Beamtenverhältnis geheilt hat, indem es die Stufenfestsetzung an der Zeit fest macht und nicht an der bisher erreichten Stufe. Aber ich habe dadurch 3 Jahre Zeiten verloren, die ich nur durch Dienstherrenwechseln wiederbekommen habe.
Also:
Ich bin jetzt in der 6 und werde 2024 in die 7 eingestuft. Genau zu meinen 22. Dienstjubiläum.
Wäre ich noch Soldat, dann würde ich 2024 auch in die 7 eingestufft werden. Ergo wäre ich auch erst im 23.-25. Jahr Stufe 7.
Bei mir war es so:
1.7.2002 Stufe 1
1.7.2007 Stufe 2
1.7.2009 Stufe 3 nach altem Recht, aber: DNeuG, deswegen keine Stufe 3 sondern "Überleitungsstufe zu 2" für eine logische Sekunde -> tatsächliche Überleitung zu Stufe 2 am 1.7.2009, weil nach altem System Stufenzuordnung stattgefunden hätte. Daher: 1.7.2009 Stufe 2 (DNeuG)
1.7.2012 Stufe 4
2015 entlassen mit Stufe 4, wäre ich Soldat geblieben, dann:
1.7.2016 Stufe 5
1.7.2020 Stufe 6
1.7.2024 Stufe 7 (22 Dienstjahre)
1.7.2028 Stufe 8 (26 Dienstjahre)
Wie man sieht: Das DNeuG hat bei mir 3 Jahre gekostet. Wenn es bei Dir ähnlich war, dann weißt Du, warum Du noch Stufe 6 bist.
zum 1.4.2018 erfolgte dann Stufenfestsetzung durch neuen Dienstherrn:
12 Jahre 9 Monate Bundeswehr +
3 Jahre Studium beim neuen Diensthernn
nach geltendem Recht nachberechnet:
Bundeswehrzeiten: 12 Jahre 9 Monate
Stufe 2 - 2 Jahre
Stufe 3 - 3 Jahre
Stufe 4 - 3 Jahre
Stufe 5 - 4 Jahre
Rest 1 Jahr 9 Monate
3 Jahre Studium beim neuem Dienstherrn: ohne Berücksichtigung
Festsetzung erfolgte: Stufe 5 (mit bereits 1 Jahr und 9 Monaten Laufzeit), nächster Stufenaufstieg dementsprechend nach 2 Jahre und 3 Monaten
Ergo:
1.7.2020 Stufe 6
1.7.2024 Stufe 7
Wie man daran unschwer erkennen kann: Ich habe trotz 3 Jahren Studium die nicht angerechnet werden haargenau die gleiche Erfahrungsstufe die ich bei der Bundeswehr ohne das Studium hätte. Also hat das DNeuG genau 3 Jahre Erfahrungstufe gekostet.
Ich weiß es nicht, aber ich nehme an, dass bei Dir eine ähnliche Situatuon vorliegt und Du daher noch Stufe 6 bist, obwohl Du wenn das DNeuG Dich nicht negativ getroffen hätte, Stufe 7 sein könntest.
Zudem ist ist einfach so, dass Du die längeren Stufenlaufzeiten in der jeweiligen Phase mitgemacht hast. Dadurch hast Du ein Nachteil denen gegenüber die neu hinzukommen und nun schneller Stufen sammeln oder auch denen gegenüber die wie ich nachberechnet werden und dabei das derzeit gültige Gesetz angewandt wird.
Trotzdem schadet es ja nicht beim BVA um Prüfung der Stufenfeststetzung zu bitten.