Häufig steht in Stellenausschreibungen mit unbefristeten Positionen unter "Voraussetzungen" der Satz "Beschäftigungslehrgang oder die Bereitschaft, den Beschäftigungslehrgang zu absolvieren". Ich nehme an, wer den noch nicht absolviert hat jedoch bereit ist, ihn zu absolvieren, bekommt dann keinen unbefristete Position sondern wird dann umgeändert in befristet, so lange, bis man den Lehrgang absolviert hat, also in einem Jahr, oder? Natürlich kommt die Probezeit dazu, aber die Position unbefristet gilt wahrscheinlich nur für diejenigen, die den Lehrgang bereits absolviert haben.