Autor Thema: Woher weiß ich in welcher Entgeltgruppe ich richtig bin? (Grundschule, BaWü)  (Read 1660 times)

Julia2000

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Heute habe ich meinen KV-Vertrag unterschrieben (Gesamtschule, dort hauptsächlich an der Grundschule tätig). Zufällig war auch eine alte Kommilitonin (gleiche PH) von mir da, welche auch als Krankheitsvertrettung anfängt.

Laut Entgeltgruppen ( https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html ) nahm ich an, dass wir beide E11 bekommen, doch sie erhielt E13.

Einziger Unterschied ist, dass sie SEK studiert hat und jetzt an einer Realschule ist, welche jedoch auch unter E11 zu finden ist. Um sie nicht reinzureiten, habe ich erstmal nichts erwähnt, da ich dachte bei ihr gab es eben einen glücklichen Fehler.

Wir haben beide an der gleichen PH studiert und den Master of Education gemacht. Sie mit zwei Semestern mehr und eben den Sek-Abschluss.
Da man an unserer PH promovieren kann, ist diese auch als Universität gleichgestellt. Gilt somit als wissenschaftliches Hochschulstudium. Wenn ich es richtig gelesen habe, dann müsste ich ja sogar auf E13 eingestellt werden. Außer natürlich es geht nur um meinen Zuständigkeitsort und der wäre an der Grundschule E11.

Habe ich einen Denkfehler? Übersehe ich etwas? Habe ich falsche Infos?

SVAbackagain

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Der Denkfehler ist, dass Du dem Link irgendeine Relevanz zuweist und nicht etwa dort hinein schaust, wo alles geregelt ist: in den Tarifvertrag. Bei Lehrkräften richtet sich die Eingruppierung nach TVÖD EntgO-L, zu finden u.a. auf der Website der TdL.

calmac

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Der Denkfehler ist, dass Du dem Link irgendeine Relevanz zuweist und nicht etwa dort hinein schaust, wo alles geregelt ist: in den Tarifvertrag. Bei Lehrkräften richtet sich die Eingruppierung nach TVÖD EntgO-L, zu finden u.a. auf der Website der TdL.

Was hat eine eine nicht existierende TVÖD EntgO-L mit der Eingruppierung der Tarifbeschäftigten Lehrkräfte der Länder zu tun?

TV EntgO-L  ;)


Da Realschullehrer in BW nach A13 besoldet werden, wird sie nach E13 bezahlt.
Da Grundschullehrer nach A12 besoldet werden, wirst du nach E11 bezahlt.

Es ist alles richtig.

SVAbackagain

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Ja, ja, scheiss Autokorrektur.

Opa

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Ja, ja, scheiss Autokorrektur.

Aber dass nach einem Doppellaut nach wie vor ß verwendet wird, weiß die Scheiß-Autokorrektur #anscheinend nicht.

SVAbackagain

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Das sind dann ja schon zwei Dinge, die sie nicht weiß: das und dass nicht jedesmal, wenn ich „TV“ schreibe, dies zu TVÖD ergänzt werden soll. Ich verwende wohl sehr oft TVÖD. Immer noch besser, als wenn „Ga“ immer zu „Gangbangnutte“ vervollständigt würde. Was würde das wohl über meinen schriftlichen Sprachgebrauch sagen?

Wabi Sabi

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Wie in den vorgehenden Anmerkungen bereits ausgeführt ist die Eingruppierung von Lehrkräften etwas "speziell". Diese richtet sich nach einer gesonderten tariflichen Bestimmung, der Entgeltordnung Lehrkräfte:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/K._EntgO-L/TV_EntgO-L_Anlage_i.d.F._%C3%84TV_Nr._3_Homepage.pdf

Vereinfacht gesagt sind hier die landesrechtliche Bestimmungen des Besoldungsrechtes von besonderer Bedeutung. Je nach Ausbringung eines Amtes für Lehrkräfte an bestimmten Schularten (insbes. A 12 oder A 13) findet eine tarifliche Zuordnung zu einer Entgeltgruppe statt.
Baden-Württemberg hat das Amt für Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen bzw. mit der Befähigung für das Lehramt Grundschule in der Besoldungsgruppe A 12 ausgebracht, so dass nach der o. g. tariflichen Regelung gemäß deren Abschnitt 1 eine Zuordnung in die Entgeltgruppe 11 (mit Angleichungszulage) erfolgt, sofern es sich hier um einen "Erfüller" handet (also grundständige Ausbildung mit Vorbereitungsdienst).

https://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/6h/page/bsbawueprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=41&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BesGBW2010V76Anlage1-G29&doc.part=G&toc.poskey=#focuspoint

In diesen Hinweisen hierzu Näheres:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/108603/Durchfuehrungshinweise_der_TdL_vom_13._Oktober_2015_in_der_fuer_Niedersachsen_geltenden_Fassung_vom_30.06.2016_zum_Tarifvertrag_ueber_die_Eingruppierung_und_die_Entgeltordnung_fuer_die_Lehrkraefte_der_Laender_TV_EntgO-L_vom_28.03.2015.pdf
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Julia2000

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Das nenne ich mal ausführlich!
Danke für die Links Wabi Sabi. Darin war es recht schnell ersichtlich.