Also könnte der AG die Gesamtleitung einsetzen und die bisherigen Leitungen nur mit deren Zustimmung zu Stellvertretenden machen?
Da die Stelle der Hausleitung dann ja keine Leitungsstelle gemäß der bisherigen Definition mehr wird und es die eigene Leitungs-Stelle dann nicht mehr gibt, kann man sich dann dieser Änderung (der Eingruppierung) trotzdem verwehren?
Der AG wird doch sagen, die Stelle gibt es nicht mehr. Wir machen das Angebot zur Hausleitung, plus Stellvertreter in der jew. anderen, niedrigeren Stufe? Mit der Bitte um Zustimmung...
Falls nicht, gibt es eine Zuweisung einer Tätigkeit als Erzieherin in S8a. Und das dann tatsächlich keinerlei Funktion mehr ausgeübt wird, gibt es eine Anpassung von bisheriger Stufe zu tatsächlich ausgeübter Tätigkeit mit folgender Stufe.
Einen Besitzstand gibt es dann ja auch nicht mehr. Da es diese Stelle ja nicht mehr gibt.