Autor Thema: [Allg] Verbeamtung im gD trotz Uni-Diplom?  (Read 4825 times)

BlackPirate

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Antw:[Allg] Verbeamtung im gD trotz Uni-Diplom?
« Antwort #15 am: 07.04.2023 15:32 »
Ich versteh halt nicht denn Sinn darin, dass man bei einer freiwilligen Entscheidung für den gD das Diplom nicht als Erfüllung der Bachelor-Voraussetzungen anerkennen kann. Ich müsste mal in den alten Versionen nachschauen, was da vor der Einführung der Bachelor/Master Abschlüsse stand.

Ich mag den Job halt sehr gern, bin sehr gut darin und möchte nicht wechseln. Und wie gesagt: als Angestellte darf ich das mit dem Diplom ausführen. Als Beamte nicht. Irre.

Fragmon

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Antw:[Allg] Verbeamtung im gD trotz Uni-Diplom?
« Antwort #16 am: 11.04.2023 10:29 »
Als Beamter wirst du auch für dein statusrechtliches Amt besoldet. Als TB nur für die übertragene Tätigkeit ("konkret funktional"). Als Beamter (Lebenszeit) des jeweiligen Statusamtes muss man demzufolge ein breites und vertieftes Wissen vorweisen, damit man vielfältig in seinem Statusamt einsetzbar ist. Diese vielfältige Einsetzbarkeit nimmt dein Dienstherr vermutlich nur an, wenn man das Verwaltungsstudium (Bachelor)  an der landeseigenen Hochschule bzw. vergleichbar abgeschlossen hat.

Man kann die Entscheidung zwar hinterfragen aber nicht angreifen.

Lese am besten nochmals die landesrechtliche Laufbahnverordnung. Vermutlich gibt es dort Ausnahmeregelungen.

Casa

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Antw:[Allg] Verbeamtung im gD trotz Uni-Diplom?
« Antwort #17 am: 13.04.2023 18:33 »
Unabhängig von der "Höhe" des Abschlusses, stellt ein Diplomstudiengang an einer freien Hochschule mitunter andere Anforderungen an Inhalt und Art des Nachweises des Könnens. Viele Studiengänge im gD schließen mit einem Examen hat. Das ist nicht vergleichbar mit regelmäßigen Prüfungen und einer Diplomarbeit am Ende anderer Studiengänge

Die freien Studiengänge sind fast ausschließlich so organisiert, dass jedes Semester zu den Vorlesungen in dem aktuellen Semester eine 1-2 stündige Klausur erfolgt.
Für ein Staatsexamen im gD sind nach 3 Jahren 6 Klausuren á 5 Stunden innerhalb von 1,5 Wochen zu schreiben. Möglicher Inhalt der Klausuren ist der gesamte Lehrplanstoff aus 3 Jahren. Das ist eine besondere Qualitätskontrolle.

Freilich nur, sofern in dem Bundesland einschlägig.
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