Autor Thema: Stufe mitnhemen zum neuen Arbeitgeber  (Read 1193 times)

Sonne87

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Stufe mitnhemen zum neuen Arbeitgeber
« am: 02.02.2023 15:24 »
Guten Tag,

ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch für eine neue Stelle. Wenn es klappt, würde ich von der Hochschule zum Ministerium wechseln. Ich bleibe also in TV-L. Wird meine Dienstzeit automatisch anerkannt und  meine aktuelle Einstufung somit bewährt? Die neue Stelle ist allerdings höher dotiert, ich würde also höher eingruppiert.

Vielen Dank vorab für die Antwort!


WasDennNun

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Antw:Stufe mitnhemen zum neuen Arbeitgeber
« Antwort #1 am: 02.02.2023 15:25 »
Liegt ein AG Wechsel vor?

Sonne87

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Antw:Stufe mitnhemen zum neuen Arbeitgeber
« Antwort #2 am: 02.02.2023 15:28 »
Ja, genau, ich würde den AG wechseln.

WasDennNun

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Antw:Stufe mitnhemen zum neuen Arbeitgeber
« Antwort #3 am: 02.02.2023 16:13 »
Dann steht dir die Stufe 1 zu.
Sofern du einschlägige Berufserfahrung hast 2 der 3 (was aber unwahrscheinlich ist, da du aus einer niedrigeren EG kommst).
Vor Vertragsabschluss ist aber die Anrechnung von förderlichen Zeiten möglich, das müsstest du vom neuem AG einfordern und er müsste gewillt sein dir das zuzugestehen.

Isie

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Antw:Stufe mitnhemen zum neuen Arbeitgeber
« Antwort #4 am: 03.02.2023 10:58 »
Ist in deinem bisherigen Arbeitsvertrag die Hochschule als Arbeitgeber genannt oder ist das Bundesland..., vertreten durch die Hochschule... dein Arbeitgeber?