Autor Thema: Stufenzuordnung nach Höhergruppierung  (Read 1361 times)

Yessica

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Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« am: 02.02.2023 17:19 »
Hallo zusammen,

aktuell bin ich in EG 10 Stufe 4 (VKA) eingruppiert und überlege ob ich mich intern auf eine EG 11 Stelle bewerbe. Das ich die Stufe 4 mitnehme und dort wieder bei 0 anfange, hat mir das Personalamt bereits bestätigt. Mein Problem ist jetzt nur die Stufenzuordnung. Regulär würde ich zum 01.01.2025 in EG 10 Stufe 5 wechseln. Anhand der Jahresentgelttabelle für 2022 ergeben sich folgende Werte:

Für die Jahre 2023+2024 hätte ich mit EG 11 (4) je 3.101,26 € brutto mehr ggü. EG 10 (4) (56.379,22 € ./. 59.480,48 €).

Für die Jahre 2025+2026 hätte ich mit EG 11 (4) je 1.795,16 € brutto weniger ggü. EG 10 (5) (61.275,64 € ./. 59.480,48 €).

Tatsächlich mehr ergibt sich dann erst in EG 11 (5) ab dem Jahr 2027.

Somit komme ich nach meiner Berechnung nach der Höhergruppierung auf insgesamt 2.612,20 € brutto mehr für den Zeitraum 2023 bis 2026.

Ist das wirklich so oder habe ich einen Denkfehler?

Vielen Dank für eure Hilfe

FearOfTheDuck

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Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 02.02.2023 18:19 »
Wenn ich mich nicht verkuckt habe: Ja, das ist so. Und nein, du hast keinen Denkfehler.
Tariflich würde der Tacho zurück auf 0 gedreht und du müsstest erst wieder deine Kilometer machen.