Autor Thema: [Allg] Einordnung Stufenzuordnung nach über 20 Jahren  (Read 1951 times)

aftereight

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Hallo,

ich habe eine Frage zur Einordnung in die Stufen.

In jungen Jahren habe ich einige Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und war zuletzt in BAT 4b (heute E10) in Stufe 5 eingruppiert.
Danach habe ich 23 Jahre in der freien Wirtschaft in einem komplett anderen Bereich gearbeitet und möchte zurück in den öffentlichen Dienst.

Jetzt habe ich einige Vorstellungsgespräche für verschiedene  Stellen (überwiegend E 9c), ein Gespräch sogar beim selben Arbeitgeber wie vor über 20 Jahren.
Gibt es eine Chance, das mir meine Stufenzugehörigkeit zumindest teilweise angerechnet werden kann oder muss ich mit 53 Jahren und durchgehender Berufstätigkeit wieder wie ein Anfänger in Stufe 1 anfangen?

Ich freue mich auf ein bisschen Hilfe von euch zur besseren Einordnung meiner evtl. Chancen.



« Last Edit: 07.02.2023 01:54 von Admin2 »

Beamter

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Antw:Einordnung Stufenzuordnung nach über 20 Jahren
« Antwort #1 am: 02.02.2023 18:37 »
Falscher Bereich.

E-Stufen sind keine Beamtenbewertungen.

aftereight

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Antw:Einordnung Stufenzuordnung nach über 20 Jahren
« Antwort #2 am: 02.02.2023 18:58 »
Danke

clarion

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Antw:Einordnung Stufenzuordnung nach über 20 Jahren
« Antwort #3 am: 02.02.2023 19:43 »
Hallo,

Ich würde beim Vorstellungsgespräch, spätestens nach der Zusage, darüber sprechen, dass Du für deine Berufserfahrung  förderliche Zeiten anerkannt haben möchtest,  dann landest Du in Stufe 3. Darauf besteht kein Rechtsanspruch,  der AG muss wollen.

WasDennNun

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Antw:Einordnung Stufenzuordnung nach über 20 Jahren
« Antwort #4 am: 03.02.2023 06:21 »
Hallo,

Ich würde beim Vorstellungsgespräch, spätestens nach der Zusage, darüber sprechen, dass Du für deine Berufserfahrung  förderliche Zeiten anerkannt haben möchtest,  dann landest Du in Stufe 3. Darauf besteht kein Rechtsanspruch,  der AG muss wollen.
Wieso 3?
Warum nicht 6, wenn anerkennen, dann doch komplett!

clarion

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Antw:Einordnung Stufenzuordnung nach über 20 Jahren
« Antwort #5 am: 03.02.2023 07:19 »
Nach 23 Jahren in einem komplett anderen Bereich? Versuchen kann man es ja....

WasDennNun

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Antw:Einordnung Stufenzuordnung nach über 20 Jahren
« Antwort #6 am: 03.02.2023 07:59 »
Nach 23 Jahren in einem komplett anderen Bereich? Versuchen kann man es ja....
Klar, förderlich ist förderlich ob 1 Jahr als förderlich angesehen wird oder 15 liegt doch alleinig an der Vita des Einzustellenden.
Förderliche Zeiten sind absolut was anderes als Berufserfahrung, ob einschlägig oder nicht.