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[Allg] Einordnung Stufenzuordnung nach über 20 Jahren

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aftereight:
Hallo,

ich habe eine Frage zur Einordnung in die Stufen.

In jungen Jahren habe ich einige Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet und war zuletzt in BAT 4b (heute E10) in Stufe 5 eingruppiert.
Danach habe ich 23 Jahre in der freien Wirtschaft in einem komplett anderen Bereich gearbeitet und möchte zurück in den öffentlichen Dienst.

Jetzt habe ich einige Vorstellungsgespräche für verschiedene  Stellen (überwiegend E 9c), ein Gespräch sogar beim selben Arbeitgeber wie vor über 20 Jahren.
Gibt es eine Chance, das mir meine Stufenzugehörigkeit zumindest teilweise angerechnet werden kann oder muss ich mit 53 Jahren und durchgehender Berufstätigkeit wieder wie ein Anfänger in Stufe 1 anfangen?

Ich freue mich auf ein bisschen Hilfe von euch zur besseren Einordnung meiner evtl. Chancen.



Beamter:
Falscher Bereich.

E-Stufen sind keine Beamtenbewertungen.

aftereight:
Danke

clarion:
Hallo,

Ich würde beim Vorstellungsgespräch, spätestens nach der Zusage, darüber sprechen, dass Du für deine Berufserfahrung  förderliche Zeiten anerkannt haben möchtest,  dann landest Du in Stufe 3. Darauf besteht kein Rechtsanspruch,  der AG muss wollen.

WasDennNun:

--- Zitat von: clarion am 02.02.2023 19:43 ---Hallo,

Ich würde beim Vorstellungsgespräch, spätestens nach der Zusage, darüber sprechen, dass Du für deine Berufserfahrung  förderliche Zeiten anerkannt haben möchtest,  dann landest Du in Stufe 3. Darauf besteht kein Rechtsanspruch,  der AG muss wollen.

--- End quote ---
Wieso 3?
Warum nicht 6, wenn anerkennen, dann doch komplett!

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