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Stufeneinordnung nach über 20 Jahren

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SVAbackagain:
Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie wird durch Zeitablauf entwertet. Förderliche Zeiten sind jegliche Zeiten einer berufsmäßigen Tätigkeit, die der Arbeitgeber als förderlich betrachtet. Tariflich kann die Berücksichtigung für die Stufenzuordnung nur vor der Einstellung erfolgen. Sie ist also vorher zu verhandeln. Du musst Dich von der Vorstellung lösen, Deiner vor 23 Jahren erworbenen Stufe käme irgendeine Bedeutung zu.

Flying:

--- Zitat von: SVAbackagain am 03.02.2023 06:01 ---Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie wird durch Zeitablauf entwertet. Förderliche Zeiten sind jegliche Zeiten einer berufsmäßigen Tätigkeit, die der Arbeitgeber als förderlich betrachtet. Tariflich kann die Berücksichtigung für die Stufenzuordnung nur vor der Einstellung erfolgen. Sie ist also vorher zu verhandeln. Du musst Dich von der Vorstellung lösen, Deiner vor 23 Jahren erworbenen Stufe käme irgendeine Bedeutung zu.

--- End quote ---

Damit ist doch alles gesagt ;)

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