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wann Gutschrift von Zeitguthaben bei AU im GZA

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kcpb:
Guten Morgen,

das Nieders. Ministerium für Finanzen hat auf eine Nachfrage zu GZA und Erkrankung in 2019 für Landesbedienstete mitgeteilt, dass eine Erkrankung im GZA grundsätzlich nicht zur Gutschrift des geminderten Zeitguthabens führt.

Grundsätzlich heisst nun mit Ausnahmen :-)

wir haben eine Mitarbeiterin, die einen Tag GZA beantragt hat und an diesem Tag mit starker Migräne Au erkrankt ist, dieses direkt morgens mitgeteilt hat, zum Arzt gegangen ist und für 2 Tage AU geschrieben wurde.

eine Gutschrift des GZA soll es nun - aufgrund der og. Regelung - nicht geben. Wie handhabt ihr dieses? Macht ihr Ausnahmen, wenn eine ärztliche AU vorgelegt wird, gibt es Ausnahmen, die euch bekannt sind?
Die erkrankgte MA ist sehr zuverlässig

Danke für eure Einschätzung
kcpb

SVAbackagain:
Was soll GZA sein?

kcpb:

--- Zitat von: SVAbackagain am 03.02.2023 08:20 ---Was soll GZA sein?

--- End quote ---

GleitZeitAusgleich :-)
sorry, dachte das ist bekannt, wenn man im öD unterwegs ist ;-)

SVAbackagain:
Die „og. Regelung“ ist keine, sondern lediglich eine Rechtsauffassung. Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L? Welche Regelung trifft die Dienstvereinbarung zur Gleitzeit dazu?

kcpb:

--- Zitat von: SVAbackagain am 03.02.2023 08:44 ---Die „og. Regelung“ ist keine, sondern lediglich eine Rechtsauffassung. Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L? Welche Regelung trifft die Dienstvereinbarung zur Gleitzeit dazu?

--- End quote ---

es handelt sich um ein Arbeitszeitkonto nach §10 TV-L und die Dienstvereinbarung zur Gleitzeit (von 2012 übrigens) regelt zwar, dass es ein Konto mit bestimmten Vorgaben gibt, nicht aber was passiert, wenn jemand im Gleichzeitausgleich erkrankt

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