wann Gutschrift von Zeitguthaben bei AU im GZA

Begonnen von kcpb, 03.02.2023 08:11

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WasDennNun

Zitat von: kcpb am 03.02.2023 14:28
Bei Nachfrage wurde das Schreiben vom Ministerium mit den BGA Urteilen benannt
Also geht das Ministerium davon aus, dass es kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L ist.
Oder weiß der Beamtenkalkriesel nichts von  Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L und den damit verbunden REgelungen.

Hast du das Ministerium schon auf die Regelungen nach §10 hingewiesen, so das sie ihre Rechtsmeinung überdenken könne?

SVAbackagain

Das MF-Schreiben ist doch völlig korrekt. Es trifft halt eben nur nicht auf die Handvoll Dienststellen zu, in denen Gleitzeit auf einem Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L gebucht wird, weshalb das MF auch wohlweislich ,,grundsätzlich" schrieb.

kcpb

vielen Dank dir
hab ein schönes Wochenende

LG Kerstin

kcpb

Zitat von: WasDennNun am 03.02.2023 14:37
Zitat von: kcpb am 03.02.2023 14:28
Bei Nachfrage wurde das Schreiben vom Ministerium mit den BGA Urteilen benannt
Also geht das Ministerium davon aus, dass es kein Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L ist.
Oder weiß der Beamtenkalkriesel nichts von  Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L und den damit verbunden REgelungen.

Hast du das Ministerium schon auf die Regelungen nach §10 hingewiesen, so das sie ihre Rechtsmeinung überdenken könne?

ich habe auf jeden Fall - dank eurer guten Unterstützung hier - einmal die Sachbearbeiterin (tatsächlich Beamtin und wohl TV-L fremd - freundlich aber bestimmt darauf hingewiesen, dass das Schreiben des MF in meinen Augen nicht auf den TV-L zutrifft, ihr die BAG Urteile auseinander genommen (die nämlich alle aus anderen Tarifverträgen entstanden sind) und sehr nett den §10.4 nochmal dargestellt - ich bin gespannt, welche Antwort ich erhalten werde

kcpb

Zitat von: SVAbackagain am 03.02.2023 14:43
Das MF-Schreiben ist doch völlig korrekt. Es trifft halt eben nur nicht auf die Handvoll Dienststellen zu, in denen Gleitzeit auf einem Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L gebucht wird, weshalb das MF auch wohlweislich ,,grundsätzlich" schrieb.

UND es trifft nicht auf die Bereich zu, in denen der TV-L Anwendung findet :-)

SVAbackagain

Doch, es trifft in den allermeisten Dienststellen auch bei Geltung des TV-L zu, weil die Betriebsparteien der allermeisten Dienststellen von Satz 2 der Protokollerklärung zu Abschnitt II Gebrauch machen und Zeitguthaben und Zeitschuld nicht auf einem Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L buchen.

WasDennNun

Zitat von: kcpb am 03.02.2023 15:57
Zitat von: SVAbackagain am 03.02.2023 14:43
Das MF-Schreiben ist doch völlig korrekt. Es trifft halt eben nur nicht auf die Handvoll Dienststellen zu, in denen Gleitzeit auf einem Arbeitszeitkonto nach § 10 TV-L gebucht wird, weshalb das MF auch wohlweislich ,,grundsätzlich" schrieb.

UND es trifft nicht auf die Bereich zu, in denen der TV-L Anwendung findet :-)
Also bei den Beamten meinst du.