Danke für Deine Antwort.
Zu Frage 1: Wir wird denn der Versorgungsausgleich abgezogen von der Pension?
Ich meine, wenn ich normalerweise mit 66 Jahren die Höstpension erreicht hätte, aber wg. dem Versorgungsausgleich ja einen Abzug bekomme, kann ich also durch das Arbeiten bis 67 nichts mehr dazu bekommen? Dann bringt also das 67.Jahr pensionstechnisch nichts mehr. Richtig?
Zu Frage 2: Ich verliere durch Scheidung sagen wir 300€ Pension und bekomme aber 50 € Rente von Exfrau und diese -250€ kann ich also nicht mehr im Rahmen der Pension ausgleichen.
Zu 1: Wenn man keine Ausnahmen für sich in Anspruch nehmen kann (Schwerbehinderung, 45 Jahre oder Zugehörigkeit zu speziellen Personengruppen) würde die Inanspruchnahme der Pension mit 66 Jahren Abschläge bedeuten. Somit wäre die Pension mit 66 Jahren in der Regel auch dann niedriger als mit 67 Jahren, wenn die 40 Jahre (aber noch keine 45 Jahre) voll sind.
Zu 2: Nein