Autor Thema: Bundesbeamte- Bundesbahnsozialwerk - Pflegefall  (Read 1295 times)

kcpb

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Liebe Alle,

gibt es hier unter euch eine/en "Spezialisten", die/der sich mit meinem Thema auskennt?

Mein Vater war über 50 Jahre Bundesbahnbeamter und "soll" über das Bundesbahnsozialwerk für einen möglichen Pflegefall abgesichert sein. Er erhält aktuell bereits PG4 und ist mit meiner Mutter im betreuten wohnen eingezogen.

Wie verhält es sich bei einem Wechsel meines Vaters in die stationäre Pflege, für die eine Zuzahlung von über 2.600 Euro erfolgen muss, so dass die Pension meines Vaters nicht mehr für meine Musster im betreuten wohnen ausreicht.
Gibt es Erfahrungen von euch - kennt jemand Ansprechpartner?

Ich danke euch ganz herzlich für eure Einschätzung

VG Kerstin

was_guckst_du

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Antw:Bundesbeamte- Bundesbahnsozialwerk - Pflegefall
« Antwort #1 am: 03.02.2023 08:29 »
..ich denke, hier tritt die gesetzliche Unterhaltspflicht der Kinder ein...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

kcpb

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Antw:Bundesbeamte- Bundesbahnsozialwerk - Pflegefall
« Antwort #2 am: 03.02.2023 08:38 »
..ich denke, hier tritt die gesetzliche Unterhaltspflicht der Kinder ein...

NEIN, eben nicht ... es gibt eine "besondere" Absicherung für besonders lang Beschäftigte aus den alten Jahrgängen

Kimonbo

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Antw:Bundesbeamte- Bundesbahnsozialwerk - Pflegefall
« Antwort #3 am: 03.02.2023 08:54 »
..ich denke, hier tritt die gesetzliche Unterhaltspflicht der Kinder ein...

NEIN, eben nicht ... es gibt eine "besondere" Absicherung für besonders lang Beschäftigte aus den alten Jahrgängen

Die besondere Absicherung ist die Unterhaltspflicht der Kinder hahahaaa! Ihr habt euch genug die Taschen vollgepackt und jetzt müsst ihr leider als Kinder ran. Ran ans eigene Kapital.  Da wird euch keine staatliche Stelle mehr helfen, das Sozialamt vielleicht noch.

EiTee

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Antw:Bundesbeamte- Bundesbahnsozialwerk - Pflegefall
« Antwort #4 am: 03.02.2023 09:10 »
Euch ist schon klar, dass 2020 eine Änderung durchgewunken wurde, dass Kinder erst ab 100k Brutto p.a. belangt werden können? Damit sind die meisten fein raus.

was_guckst_du

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Antw:Bundesbeamte- Bundesbahnsozialwerk - Pflegefall
« Antwort #5 am: 03.02.2023 09:11 »
..ich denke, hier tritt die gesetzliche Unterhaltspflicht der Kinder ein...

NEIN, eben nicht ... es gibt eine "besondere" Absicherung für besonders lang Beschäftigte aus den alten Jahrgängen
..wenn es eine solche gibt, warum fragst du denn hier nach?
..wenn es eine solche gibt, gilt die denn dann auch für den Unterhalt der Mutter?
Gruß aus "Tief im Westen"

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was_guckst_du

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Antw:Bundesbeamte- Bundesbahnsozialwerk - Pflegefall
« Antwort #6 am: 03.02.2023 09:19 »
Euch ist schon klar, dass 2020 eine Änderung durchgewunken wurde, dass Kinder erst ab 100k Brutto p.a. belangt werden können? Damit sind die meisten fein raus.

..ok...es bleibt aber bei der Unterhaltsverpflichtung der Ehefrau gegenüber dem Ehemann im Pflegeheim...hier gilt die diese Einkommensgrenze nicht, hier muss sogar Vermögen (Immobilie) eingesetzt werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Kimonbo

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Antw:Bundesbeamte- Bundesbahnsozialwerk - Pflegefall
« Antwort #7 am: 03.02.2023 09:56 »
Euch ist schon klar, dass 2020 eine Änderung durchgewunken wurde, dass Kinder erst ab 100k Brutto p.a. belangt werden können? Damit sind die meisten fein raus.

..ok...es bleibt aber bei der Unterhaltsverpflichtung der Ehefrau gegenüber dem Ehemann im Pflegeheim...hier gilt die diese Einkommensgrenze nicht, hier muss sogar Vermögen (Immobilie) eingesetzt werden...

Genauso! Die Bundesbahn Beamten wurden und werden seit Jahrzehnten überalimentiert, haben mehrfach Eigentum geschaffen und Kapital Geld und Gold, und teilweise auch Briefmarken. Jetzt müssen diese Kinder von deren ran, und ansonsten Sozialamt hahaaa

kcpb

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Antw:Bundesbeamte- Bundesbahnsozialwerk - Pflegefall
« Antwort #8 am: 03.02.2023 14:09 »
Euch ist schon klar, dass 2020 eine Änderung durchgewunken wurde, dass Kinder erst ab 100k Brutto p.a. belangt werden können? Damit sind die meisten fein raus.

..ok...es bleibt aber bei der Unterhaltsverpflichtung der Ehefrau gegenüber dem Ehemann im Pflegeheim...hier gilt die diese Einkommensgrenze nicht, hier muss sogar Vermögen (Immobilie) eingesetzt werden...

Vielleicht hilft bei dir denken ... und das nicht in Schubladen - falls du meine Frage nicht verstanden haben solltest, erkläre ich sie dir gerne noch einmal. Und mit albernen Verallgemeinerungen gibst du perfekte Antworten

Genauso! Die Bundesbahn Beamten wurden und werden seit Jahrzehnten überalimentiert, haben mehrfach Eigentum geschaffen und Kapital Geld und Gold, und teilweise auch Briefmarken. Jetzt müssen diese Kinder von deren ran, und ansonsten Sozialamt hahaaa

Kimonbo

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Antw:Bundesbeamte- Bundesbahnsozialwerk - Pflegefall
« Antwort #9 am: 03.02.2023 18:03 »
Ganz einfach zu verstehen: Bei euch in der Familie gibt es genug Geld Kapital Immobilien. Das reicht um die Pflegekosten deiner Eltern zu decken. Dann müsst ihr halt euer Erbe veräußern und wenn das dann irgendwann nicht mehr reicht, ab zum Sozialamt. Das ist die bitter süße Wahrheit Schätzelein