Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Fachkräftezulage
SVAbackagain:
Du meinst, sie nennen die Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L „Fachkräftezulage“?
WasDennNun:
Ja.
mrfox:
--- Zitat von: WasDennNun am 03.02.2023 09:24 ---Es könnte sein, dass die die Zulage nach §16.5 Fachkräftezulage damit meinen.
--- End quote ---
Halte ich eher für ausgeschlossen. Fachkräftegewinnung ist nicht bei Beschäftigten anwendbar die bereits beim Land beschäftigt sind und ich kenne auch nur Beispiele wo es zur Bindung gebraucht wird. Der Tatbestand kann nicht bei Einstellung bereits erfüllt sein.
SVAbackagain:
Und wo wäre im Sachverhalt eine bestehende Beschäftigung beim Land geschildert?
tv-landschaft:
Man kann in mindestens einigen Bundesländern im TV-L eine AT-Fachkräftezulage für Ingenieure und IT-Fachkräfte zahlen. Das geht maximal 5 Jahre und kann ggf. noch einmalig um weitere 5 Jahre verlängert werden. Gezahlt werden kann bis zu 1.000€/Monat.
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