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TVöD - Höhergruppierung

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PepGuardiola:
Grüß Gott zusammen,

ich habe am 01.04.2022 einen Antrag auf Höhergruppierung von der EG 8 in die EG9a gestellt.
Die Tätigkeitsmerkmale für diese Stelle habe ich seit Antritt dieser Stelle (01.07.2018).

Mein Antrag wurde am 14.12.2022 behandelt und entschieden dass ich in die EG9a eingruppiert werde.
In meinem Antrag habe ich rückwirkend zum 01.04.2022 geschrieben. Leider wurde mir die Höhergruppierung nur zum 01.01.2023 gewährt. Gibt es hierzu Regelungen? Am besten mit gesetzl. Grundlage.

Danke schon mal.

SVAbackagain:
In 2022 konnte kein Antrag auf Höhergruppierung gestellt werden.

PepGuardiola:
Wieso nicht??

brian:
Was sollte denn die Rechtsgrundlage für einen Antrag sein?

SVAbackagain:

--- Zitat von: PepGuardiola am 03.02.2023 11:50 ---Wieso nicht??

--- End quote ---

Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür grundsätzlich weder vorgesehen noch erforderlich. Ausnahmsweise hatten die Tarifpartner vereinzelt einen Antrag für bestimmte Überleitungstatbestände vorgesehen. Das war 2022 nicht der Fall.

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