Autor Thema: Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung  (Read 1643 times)

tülala

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Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« am: 03.02.2023 13:21 »
Folgende Frage:

Wenn ich von TVL E11 Stufe 4 einen neuen Job antrete in E13, werde ich gemäß Höhergruppierung Stufengleich in die  neue Stufe in E 13 Stufe 3 + einen Garantiebetrag eingestuft.

Geht dann die Stufenlaufzeit E 13, 3 neu los? d.h. 3 Jahre in Stufe 3,oder wird da die vorherige Zeit angerechnet? Da ein Wechsel noch in diesem Jahr in Stufe 5 ansteht, bei dem ich dann von E11 Stufe5 in E 13 laut Höhergruppierungstabelle in  E 13 Stufe 5 landen würde.

Sehe ich es richtig, dass ein Jobwechsel für mich finanziell aktuell nur Sinn macht, in der selben Entgeldgruppe, oder zeitlich nach dem Stufenaufstieg in Stufe 5?

Sofern bei Eingruppierung E13 Stufe 3 die Laufzeit neu beginnen würde verhagelt es mir 7 Jahre bis zur  E13 Stufe 5.

Ich finde dazu leider nichts.

Vielleicht hat jemand soetwas schon einmal gehabt.




SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 03.02.2023 13:32 »
Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13/3 ist wohl kaum stufengleich.

Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L lautet: „Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.“ Die Suche kann also nicht allzu intensiv gewesen sein.

Dnjl

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 03.02.2023 13:35 »
Es würde monetär wesentlich mehr Sinn ergeben, wenn du dir bis zu deinem Stufenaufstieg die Aufgaben nur vorübergehend übertragen lässt und erst anschließend dauerhaft.

tülala

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 03.02.2023 13:52 »
Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13/3 ist wohl kaum stufengleich.

Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L lautet: „Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.“ Die Suche kann also nicht allzu intensiv gewesen sein.


Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ein neue Eingruppierung im neuer Tätigkeit, gleicher Arbeitgeber:

(4) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt. Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen.

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

http://hg-tvl.bplaced.net/

Mit dem Satz: "Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."
Denke ich E13, 3 würde dann also 3 Jahre laufen.

Also wäre warten bis Stufe 5 oder nur Wechsel in gleicher Entgeltgruppe sinnvoll.

Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13/3 ist wohl kaum stufengleich.
Stimmt, es kommt noch der Garantiebetrag dazu. Die Stufe der Entgeldgruppe ist laut Tabelle aber so.



tülala

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 03.02.2023 13:56 »
Es würde monetär wesentlich mehr Sinn ergeben, wenn du dir bis zu deinem Stufenaufstieg die Aufgaben nur vorübergehend übertragen lässt und erst anschließend dauerhaft.

Auch eine Idee. Oder dann erst ab Stufe 5 auf höhere Endgeldgruppen bewerben (Ja ich erfülle die Vorraussetzungen)

Und ja, ich habe monetär keine Lust auf Verluste, dann lieber weniger weniger Verantwortung mit E 11 und mehr Geld ;) als mehr Verantwortung (E13) bei gleichem bzw. vergleichbar weniger Geld.

Danke für den Tipp!

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 03.02.2023 14:08 »
Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13/3 ist wohl kaum stufengleich.

Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L lautet: „Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.“ Die Suche kann also nicht allzu intensiv gewesen sein.


Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ein neue Eingruppierung im neuer Tätigkeit, gleicher Arbeitgeber:

(4) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt. Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen.

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

http://hg-tvl.bplaced.net/

Mit dem Satz: "Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."
Denke ich E13, 3 würde dann also 3 Jahre laufen.

Warum vermutest Du ein Mißverständnis? Und was war an meinen Ausführungen jetzt unverständlich, als dass da jetzt ein völlig überflüssiges Vollzitat des Tariftextes erforderlich gewesen wäre?

Zitat
Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13/3 ist wohl kaum stufengleich.
Stimmt, es kommt noch der Garantiebetrag dazu. Die Stufe der Entgeldgruppe ist laut Tabelle aber so.

In welchem Universum wäre eine Höhergruppierung aus einer Stufe 4 in eine Stufe 3 stufengleich?

Joulupukki

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 07.02.2023 17:44 »
Moin,

der HG-Rechner unter http://hg-tvl.bplaced.net/ wirft leider einen 404er-Fehler aus. Über die Wayback Machine finde ich auch keinen Snapshot.

Wurde der gezielt offline genommen, wird er ggf. überarbeitet?

Leider habe ich über die Suche den Entwickler nicht (wieder) auftreiben können. Weiß noch jemand, wer das war?

Wollte das Tool eigtl. ein paar Bekannten als Hilfe zur Verfügung stellen.

SVAbackagain

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 07.02.2023 18:07 »
War das nicht von E15TVL?

Joulupukki

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 07.02.2023 18:30 »
War das nicht von E15TVL?

Das ist gut möglich, ich habe ihm eine Nachricht geschickt. Danke!

E15TVL

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 07.02.2023 20:24 »
Ups, da hat der Freehoster mir wohl nen Strich durch die Rechnung gemacht. Wird morgen wieder online sein.

E15TVL

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 07.02.2023 20:53 »
So läuft wieder... man sollte sich vorher auch mal die Vertragsbedingungen von Freehostern durchlesen  ::)

Ich habe bei der Gelegenheit auch gleich mal die aktuelle Entgelttabelle (01.12.2022 - 30.09.2023) zum Standard gemacht.

Joulupukki

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Antw:Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 07.02.2023 21:49 »
Top-Service! ;)