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Stufenlaufzeit nach Höhergruppierung

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SVAbackagain:

--- Zitat von: tülala am 03.02.2023 13:52 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 03.02.2023 13:32 ---Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13/3 ist wohl kaum stufengleich.

Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L lautet: „Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.“ Die Suche kann also nicht allzu intensiv gewesen sein.

--- End quote ---


Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ein neue Eingruppierung im neuer Tätigkeit, gleicher Arbeitgeber:

(4) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis 8) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt. Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen.

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

http://hg-tvl.bplaced.net/

Mit dem Satz: "Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."
Denke ich E13, 3 würde dann also 3 Jahre laufen.

--- End quote ---

Warum vermutest Du ein Mißverständnis? Und was war an meinen Ausführungen jetzt unverständlich, als dass da jetzt ein völlig überflüssiges Vollzitat des Tariftextes erforderlich gewesen wäre?


--- Zitat ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 03.02.2023 13:32 ---Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13/3 ist wohl kaum stufengleich.
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Stimmt, es kommt noch der Garantiebetrag dazu. Die Stufe der Entgeldgruppe ist laut Tabelle aber so.

--- End quote ---

In welchem Universum wäre eine Höhergruppierung aus einer Stufe 4 in eine Stufe 3 stufengleich?

Joulupukki:
Moin,

der HG-Rechner unter http://hg-tvl.bplaced.net/ wirft leider einen 404er-Fehler aus. Über die Wayback Machine finde ich auch keinen Snapshot.

Wurde der gezielt offline genommen, wird er ggf. überarbeitet?

Leider habe ich über die Suche den Entwickler nicht (wieder) auftreiben können. Weiß noch jemand, wer das war?

Wollte das Tool eigtl. ein paar Bekannten als Hilfe zur Verfügung stellen.

SVAbackagain:
War das nicht von E15TVL?

Joulupukki:

--- Zitat von: SVAbackagain am 07.02.2023 18:07 ---War das nicht von E15TVL?

--- End quote ---

Das ist gut möglich, ich habe ihm eine Nachricht geschickt. Danke!

E15TVL:
Ups, da hat der Freehoster mir wohl nen Strich durch die Rechnung gemacht. Wird morgen wieder online sein.

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