Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13/3 ist wohl kaum stufengleich.
Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit von vorn. § 17 Abs. 4 Satz 4 TV-L lautet: „Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung.“ Die Suche kann also nicht allzu intensiv gewesen sein.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, ein neue Eingruppierung im neuer Tätigkeit, gleicher Arbeitgeber:
(4) Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten derjenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; b
ei Eingruppierung über mehr als eine Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen 2 bis 8 beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15, so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgeltgruppen 2 bis
beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht der/dem Beschäftigten neben dem bisherigen und/oder neuen Tabellenentgelt eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Absatz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Entgeltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hinzugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt. Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.
Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung. Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen.
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.htmlhttp://hg-tvl.bplaced.net/Mit dem Satz: "Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."
Denke ich E13, 3 würde dann also 3 Jahre laufen.
Also wäre warten bis Stufe 5 oder nur Wechsel in gleicher Entgeltgruppe sinnvoll.
Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E13/3 ist wohl kaum stufengleich.
Stimmt, es kommt noch der Garantiebetrag dazu. Die Stufe der Entgeldgruppe ist laut Tabelle aber so.