Autor Thema: Wechsel vom TV-L zum TV-MD  (Read 1091 times)

Loopeas

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Wechsel vom TV-L zum TV-MD
« am: 03.02.2023 20:58 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die ich mir so durch Recherche im Internet nicht beantworten konnte. Wenn ein Arbeitgeberwechsel vom TV-L zum TV-MD (Medizinischer Dienst KdöR) statt findet, wird die Beschäftigungszeit anerkannt? Mir geht es hier in erster Linie um die Jubiläumszeit. Oder sind dann die unter dem TV-L erworbenen Beschäftigungszeiten hinfällig?

Vielen Dank im Voraus

Loopeas

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Wechsel vom TV-L zum TV-MD
« Antwort #1 am: 03.02.2023 21:03 »
Der TV-L regelt nicht Arbeitsverhältnisse, auf die er keine Anwendung findet.

Loopeas

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Wechsel vom TV-L zum TV-MD
« Antwort #2 am: 03.02.2023 21:22 »
Sorry, da komm ich nicht ganz mit. Nach meinem Verständnis muss das nicht der TV-L regeln sondern der TV-MD! Oder? Gibt es nicht irgendeinen Grundsatz nachdem es sinngemäß heißt „Beschäftigungszeiten sind bei einem Wechsel von einem öffentlichen Arbeitgeber (TV-L, TVöD,KdöR etc) zum anderen anzuerkennen?“ Oder ist das eher Wunschdenken?

Loopeas

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Wechsel vom TV-L zum TV-MD
« Antwort #3 am: 03.02.2023 21:30 »
Genau, das müsste der TV-MD regeln. Dieses Unterforum heißt aber nunmal nicht „TV-MD“, sondern „TV-L“.

Scrooge

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Wechsel vom TV-L zum TV-MD
« Antwort #4 am: 21.02.2023 20:50 »
Ich finde es doch immer wieder schräg, wie jemand von irgendwelchen "Hero Membern" runtergemacht wird, nur weil es falsch einsortiert wurde. Leise verschieben und gut, das ewige Gemecker muss doch wirklich nicht sein.

Zur Sache: Aus meiner Zeit beim MDK (der "Vorgängerorganisation") habe ich noch den Tarifvertrag vorliegen. Da der Wechsel zum MD nahtlos war und für uns als Beschäftigte keine Auswirkungen hatte, wäre ich überrascht, wenn es da große Änderungen gegeben hätte.

Die Beschäftigungszeit ist dort in §14 geregelt. Danach werden erstmal nur Beschäftigungszeiten bei anderen Medizinischen Diensten und deren Rechtsvorgängern anerkannt, dann aber für alles (Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Jubiläumszuwendung, Rationalisierungsschutz, Kündigungsfristen), jedoch erst nach 6 Monaten.

"Andere Zeiten" (und damit Deine TV-L-Zeit) können "auf Antrag" berücksichtigt werden, wirken sich dann aber nur auf das Jubiläumsgeld (Dein Punkt!), die Entgeltfortzahlung und Krankengeldzuschuss aus.

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Wechsel vom TV-L zum TV-MD
« Antwort #5 am: 21.02.2023 20:58 »
Dann lass doch das ewige Gemecker.