Autor Thema: Familienzuschlag Kind im Studium  (Read 1985 times)

xtrader06

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Familienzuschlag Kind im Studium
« am: 06.02.2023 15:45 »
Hallo,
ich bin mir nicht ganz sicher.
Hängt der Familienzuschlag immer nur davon ab ob man Kindergeld bekommt?
Was ist wenn ein Kind außerhalb studiert? Heißt das Kind wohnt während des Studiums
an einem anderen Ort?
Vg

mima1958

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Antw:Familienzuschlag Kind im Studium
« Antwort #1 am: 06.02.2023 16:01 »
Das spielt keine Rolle. Im allg. wohnen Studenten nicht bei den Eltern.

Gruß Michael

xtrader06

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Antw:Familienzuschlag Kind im Studium
« Antwort #2 am: 06.02.2023 16:32 »
Danke für die Rückmeldung
Auch nicht wenn die komplett ausgezogen sind und BAFÖG erhalten?

Step75

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Antw:Familienzuschlag Kind im Studium
« Antwort #3 am: 06.02.2023 18:50 »
Man nennt es haushaltsband.
Solange dieses nicht getrennt ist erhältst du Kindergeld.
Der fz ist an die Entscheidung Kindergeld gebunden.
Gibt doch tatsächlich auch einen Erlass bmi dazu dass die Besoldung sich ohne weitere Prüfung an die Entscheidung Kindergeld zu halten hat.

Kindergeld bedeutet also grundsätzlich auch fz, jedenfalls bis zur Änderung sofern der Referentenentwurf durchkommt.

was_guckst_du

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Antw:Familienzuschlag Kind im Studium
« Antwort #4 am: 07.02.2023 08:36 »
...kindergeldberechtigt ist allerdings der erwachsene Sprößling...man muss im Innenverhältnis dafür sorgen, dass das KG nicht an ihn direkt sondern über das Elternteil ausgezahlt wird, dass den Familienzuschlag erhält...Die Kindergeldberechtigung endet übrigens mit dem 25. Lj...danach wird kein KG mehr gezahlt, auch wenn noch studiert wird...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Step75

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Antw:Familienzuschlag Kind im Studium
« Antwort #5 am: 08.02.2023 05:09 »
Kg kann nur in Ausnahmefällen an das Kind gezahlt werden.
Es ist eine steuerliche Vorausleistung auf den Kinderfreibetrag.
Ergo grundsätzlich an die Eltern zu zahlen.
Ja da gibt es auch noch andere Konstellationen.
Würde aber etwas zu weit führen für die Frage.