Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Ausländervereine Niedersachsen

(1/1)

BAT:
Moin,

kann jemand sagen, welche Behörde für die Ausländervereine (§ 14 VereinsG) in Niedersachsen zuständig ist?

Gruß

SVAbackagain:
In welcher Hinsicht? In der in der von Dir genannten Norm geregelten Angelegenheit die Behörde nach § 3 Abs. 2 VereinsG. Das ist bei Vereinen, die nur in NI tätig sind, das MI von NI, ansonsten das BMI.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version