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Ausländervereine Niedersachsen
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BAT:
Moin,
kann jemand sagen, welche Behörde für die Ausländervereine (§ 14 VereinsG) in Niedersachsen zuständig ist?
Gruß
SVAbackagain:
In welcher Hinsicht? In der in der von Dir genannten Norm geregelten Angelegenheit die Behörde nach § 3 Abs. 2 VereinsG. Das ist bei Vereinen, die nur in NI tätig sind, das MI von NI, ansonsten das BMI.
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