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Symptomfrei Corona = keine AU und dann?
was_guckst_du:
--- Zitat von: SVAbackagain am 07.02.2023 09:33 ---Der Arbeitgeber wird sich grundsätzlich seiner Beschäftigungspflicht nicht entziehen können.
--- End quote ---
...im Gegensatz zum AN 8)
BAT:
Selbst mit Symptomen und Corona wäre ich nicht AU. Gruß vom Raucher ;)
SVAbackagain:
--- Zitat von: was_guckst_du am 07.02.2023 09:35 ---...aber ausserhalb diese Grundsatzes schon...
...ist aber auch egal, da sowieso alle wissen, was gemeint ist...
--- End quote ---
Naja, in seltenen Fällen beim Übergang ins Krankengeld, wenn die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem Ende der Entgeltfortzahlung ärztlich bescheinigt wird, entsteht ein Karenztag, ansonsten halt nicht. Ich sehe nicht, was das mit dem Sachverhalt zu tun hätte.
SVAbackagain:
--- Zitat von: was_guckst_du am 07.02.2023 09:37 ---
--- Zitat von: SVAbackagain am 07.02.2023 09:33 ---Der Arbeitgeber wird sich grundsätzlich seiner Beschäftigungspflicht nicht entziehen können.
--- End quote ---
...im Gegensatz zum AN 8)
--- End quote ---
Der hätte jetzt genau welche Beschäftigungspflicht wem gegenüber?
was_guckst_du:
--- Zitat von: SVAbackagain am 07.02.2023 09:42 ---Ich sehe nicht, was das mit dem Sachverhalt zu tun hätte.
--- End quote ---
...da kann ich dir auch nicht weiter helfen
Ach ja...Schluss und aus 8)
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