Autor Thema: Übertragen der Tätigkeit  (Read 2999 times)

Steppo

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #15 am: 07.02.2023 19:19 »
Danke für die zahlreichen Antworten.

Den letzten Vorschlag empfinde ich dann doch als etwas sehr radikal ;-)

Aktuell ist es so, dass ich die Tätigkeiten die nach E12 bewertet sind auch ausübe. Dieses bereits seitdem ich die Stelle angetreten habe.

Ich werde mal mit dem Personaler sprechen und fragen, ob ich da was falsch verstanden habe.
Wieso übst du die Tätigkeiten aus, wenn sie noch nicht übertragen wurden?

Tja, wenn man sich auf eine Stelle bewirbt, die mit E12 ausgeschrieben wird, bekommt man dann halt auch entsprechende Aufgaben.
Aber gut ich weiß jetzt, dass diese noch nicht übertragen sind und ich diese nicht ausüben muss / darf.

@SVAbackagain Das sind schon bessere Vorschläge ;-)

SVAbackagain

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #16 am: 07.02.2023 19:25 »
Tja, wenn man sich auf eine Stelle bewirbt, die mit E12 ausgeschrieben wird, bekommt man dann halt auch entsprechende Aufgaben.

Das ist eine eher mutige Annahme. Das dieser zugrundeliegende Axiom, ein relevanter Teil der kommunalen Arbeitgeber sei in der Lage, Tätigkeiten einer Entgeltgruppe zuzuordnen, widerspricht der Lebenswirklichkeit.

FearOfTheDuck

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #17 am: 07.02.2023 19:31 »
Tja, wenn man Aufgaben übertragen bekommt, die in die EG12 führen, bekommt man dann halt auch das entsprechende Gehalt, (sofern der AG die Rechtsmeinung teilt).
Wenn die Aufgaben, die du auch ausübst, insgesamt nicht eingruppierungsrelevant sind, ist doch alles paletti. Wenn du Aufgaben ausübst, die du nicht übertragen bekommen hast, ist das abmahnungswürdig.

WasDennNun

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #18 am: 08.02.2023 08:00 »
Wieso sollte ein AG einen Menschen abmahnen, der Geld mit zur Arbeit bringt?

SVAbackagain

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #19 am: 08.02.2023 08:02 »
Aus grundsätzlichen Erwägungen heraus? Oder weil man merkt, dass er das (bald) nicht mehr tut und ihn loswerden möchte?

Organisator

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #20 am: 08.02.2023 08:14 »
Wieso sollte ein AG einen Menschen abmahnen, der Geld mit zur Arbeit bringt?

Weil er - im Einzelfall - eben nicht das tut, was er soll, sondern das, was er will und das manchmal nicht in Einklang zu bringen ist.

FearOfTheDuck

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #21 am: 08.02.2023 10:18 »
Eben. Man stelle sich vor, früher hätte bei VW der Heckscheibenmonteur lieber einen Tag in der Woche Reifen angebracht. Dann hätten viele Fahrzeuge 8 Reifen, aber keine Heckscheibe.

Da wo es dem AG nützt, wird er sich nicht beschweren, solange alles glatt läuft. Aber wieso sollte er seine Organisationshoheit abgeben, Greti und Pleti walten und schalten lassen, wie sie wollen, wenn er Gefahr läuft, dass es schiefgehen kann. Übertrieben gesagt, sitzt dann der Hausmeister am Sozialhilfeantrag und Herr Müller von der Führerscheinstelle macht heute ein bissl IT.

WasDennNun

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #22 am: 08.02.2023 10:59 »
Wieso sollte ein AG einen Menschen abmahnen, der Geld mit zur Arbeit bringt?

Weil er - im Einzelfall - eben nicht das tut, was er soll, sondern das, was er will und das manchmal nicht in Einklang zu bringen ist.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass er nicht macht was er will, sondern dass er das macht was sein Vorgesetzter will.
und wenn das höherwertig ist und man es macht, warum sollte ein AG diesen Menschen, der für Lau arbeitet abmahnen.

Steppo

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #23 am: 08.02.2023 20:28 »
Hallo,
kleines Update.
Laut Personaler bleibe ich für die Qualifizierungszeit in meiner aktuellen EG-Gruppe und bekomme auch keine Zulage.
Meine Vorgesetzte hat mir selbstverständlich Aufgaben mit den Tätigkeitsmerkmalen der E12 gegeben.


SVAbackagain

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #24 am: 08.02.2023 20:32 »
Dann lass Dir vom Arbeitgeber bestätigen, dass Du diese Tätigkeit ausüben sollst. Wenn dem so ist, bist Du entsprechend eingruppiert. Wenn nicht, sollst Du die Tätigkeit nicht ausüben. Je nachdem, wie fleißig Du bist, kannst Du dann fragen, was Du denn machen sollst oder einfach auf Anweisungen warten.

Steppo

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #25 am: 08.02.2023 20:34 »
So werde ich es tun.
Danke :-)

Organisator

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Antw:Übertragen der Tätigkeit
« Antwort #26 am: 09.02.2023 09:35 »
Hallo,
kleines Update.
Laut Personaler bleibe ich für die Qualifizierungszeit in meiner aktuellen EG-Gruppe und bekomme auch keine Zulage.
Meine Vorgesetzte hat mir selbstverständlich Aufgaben mit den Tätigkeitsmerkmalen der E12 gegeben.

Das ist leider häufiger anzutreffendes, jedoch tarifwidriges Verhalten. Das arbeits- und tarifrechtlich korrekte Vorgehen hat SVA beschrieben. Rein praktisch gesehen, kann dies jedoch Widerwillen beim AG / Vorgesetzte hervorrufen.
Ist eine Frage des Opportunismus, wie du damit umgehen willst.